Gil Ofarim steht wegen Verleumdung und falscher Verdächtigungen vor Gericht. Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Er solle seine Kette mit dem Davidstern abnehmen, dann könne er einchecken. Das ist ein Hauptvorwurf von Gil Ofarim an einen Hotelmanager. Im Verfahren gegen den jüdischen Musiker wegen falscher Verdächtigungen hat ein Gutachter diese Angabe umfangreich überprüft.

Im Prozess gegen den jüdischen Musiker Gil Ofarim wegen Verleumdung und falscher Verdächtigungen hat ein Gutachter einer wichtigen Darstellung des Künstlers widersprochen. Vom Betreten der Lobby bis zum Verlassen des Hotels sei keine Kette mit einem Davidstern sichtbar gewesen, sagte der forensische Sachverständige Dirk Labudde am Mittwoch im Landgericht Leipzig.

Anfang Oktober 2021 hatte der Musiker in einem Instagram-Video schwere Antisemitismusvorwürfe gegen einen Manager des Leipziger Hotels erhoben. Ofarim solle seinen Davidstern abnehmen, erst dann dürfe er einchecken, soll der Mann nach Darstellung des Sängers gesagt haben. Nach umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft folgte jedoch eine Anklage gegen Ofarim selbst. Das Verfahren gegen den Hotelmanager wurde eingestellt.

Die Kette mit dem Davidstern war nach Angaben des Gutachters erst zu erkennen, als Ofarim vor dem Hotel das Instergram-Video aufgezeichnet hatte. Dafür hatte der Digitalforensiker in einem umfangreichen Verfahren die Aufnahmen der Überwachungskameras ausgewertet. Am Donnerstag werden die Ausführungen des Gutachters fortgesetzt. Dabei geht es auch um das Verhalten der Beteiligten in der Hotellobby.

Die Verteidigung hatte vor dem Gutachten betont, dass es nicht darauf ankäme, ob der Hotelmanager die Kette mit dem Davidstern gesehen habe. Wichtiger sei die Frage, ob dieser Ofarim an der Hotelrezeption erkannt habe. Der Manager hatte in seiner Zeugenaussage angegeben, den Künstler nicht gekannt zu haben.

Aufnahmen aus den Überwachungsvideos wurden am Mittwoch gezeigt

In einer hotelinternen Mail hatte er aber erläutert, den Künstler vor dem Einchecken einmal gegoogelt zu haben. Die Verteidigung zweifelt dadurch die Glaubhaftigkeit der gesamten Aussage des Hotelmanagers an. Dieser hatte im Verfahren ausgesagt, er habe Ofarim das Einchecken verwehrt, weil dieser ausfallend geworden sei. Die Verteidigung bezeichnet dies als „später hinzugefügte Schutzbehauptung“.

Am Mittwoch hatte zudem ein Techniker Manipulationen an den Überwachungsvideos in dem Hotel ausgeschlossen. Er habe nach Anweisung der Polizei wenige Tage nach dem Vorfall in dem Leipziger Nobelhotel die Originaldaten aus dem System übernommen, sagte ein Sicherheitstechniker. „Eine Manipulation ist nicht denkbar“, betonte der 51-Jährige.

Neben ihm als Administrator hätten auch bestimmte Hotelangestellte Zugang zu dem Serverraum mit den Videoaufnahmen, erläuterte der Techniker. Er hatte als selbstständiger Unternehmer die Anlage vor etwa 15 Jahren in dem Hotel installiert. Zahlreiche Aufnahmen aus den Überwachungsvideos waren am Mittwoch gezeigt worden. Tonaufnahmen von dem Vorfall gibt es nicht.