Den Plänen zufolge sollen Öl- und Gasheizungen ab dem kommenden Jahr nur noch in Ausnahmefällen eingebaut werden dürfen (Symbolbild). Foto: IMAGO/Michael Gstettenbauer

Der umstrittene Gesetzentwurf für neue Vorgaben für Heizungen ist laut Regierungskreisen beschlossen. Was gilt ab dem kommenden Jahr? Und welche Ausnahmen gelten?

Die Bundesregierung hat den umstrittenen Gesetzentwurf für neue Vorgaben für Heizungen beschlossen. Das erfuhr die Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch aus Regierungskreisen. Den Plänen zufolge, über die innerhalb der Koalition wochenlang gestritten worden war, sollen Öl- und Gasheizungen ab dem kommenden Jahr nur noch in Ausnahmefällen eingebaut werden dürfen.

Im Gesetzentwurf heißt es, dass neu eingebaute Heizungen dann „möglichst“ zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Klassische Gas- und Ölheizungen können das nur erreichen, wenn sie etwa in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden. Es sind jedoch zahlreiche Ausnahmeregelungen vorgesehen, etwa für über 80-jährige Hausbesitzer und für Gasheizungen, die mit Wasserstoff betrieben werden können.

Keine Pflicht zum Austausch alter Anlagen

Neue Pflichten zum Austausch alter Anlagen gibt es nicht und wenn diese kaputt gehen, können sie weiterhin repariert werden. Im Fall einer Havarie – also wenn die Heizung irreparabel ist – ist der Einbau einer Gas- und Ölheizung übergangsweise erlaubt. Innerhalb von drei Jahren soll die Anlage dann aber das 65-Prozent-Ziel einhalten müssen.

Der ursprüngliche Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne) hatte für viel Kritik gesorgt. Innerhalb der Koalition wandte sich besonders die FDP gegen die Vorgaben. Das FDP-geführte Bundesfinanzministerium kündigte am Mittwoch an, den Plänen unter Vorbehalt zuzustimmen. Im parlamentarischen Verfahren werde es noch „weitere notwendige Änderungen“ geben.

Die FDP hatte auf dem Grundsatz der „Technologieoffenheit“ bestanden und so unter anderem durchgesetzt, dass unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Gasheizungen eingebaut werden können, wenn sie theoretisch mit klimaneutral hergestelltem Wasserstoff betrieben werden können. Aus dem Finanzministerium kamen nun erneut Zweifel, ob die Vorgaben dazu „praxistauglich und finanzierbar“ seien.