Der 79-jährige Betriebswirt gehörte dem Aufsichtsgremium des RBB von der Gründung des Senders 2003 bis Herbst 2022 an. Foto: dpa/Soeren Stache

Der frühere Verwaltungsratsvorsitzende Wolf-Dieter Wolf verweigert die Aussage.

Der RBB-Untersuchungsausschuss im brandenburgischen Landtag muss seine Ermittlungen ohne eine Aussage des früheren Verwaltungsratsvorsitzenden Wolf-Dieter Wolf abschließen. Der 79-jährige Betriebswirt, der dem Aufsichtsgremium des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) von der Gründung des Senders 2003 bis Herbst 2022 angehörte, machte am Montag in Potsdam umfassend von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Zur Begründung verwies Wolf in einer persönlichen Erklärung zum Auftakt der Sondersitzung des Ausschusses auf die noch laufenden Ermittlungen der Berliner Generalstaatsanwaltschaft.

Zu seiner zunächst am 1. März geplanten Vernehmung war Wolf nicht erschienen. Deshalb war nach Angaben aus Ausschusskreisen im Anschluss ein Ordnungsgeld in Höhe von 900 Euro gegen ihn verhängt worden. Der Untersuchungsausschuss war infolge des Skandals um die im Sommer 2022 bekannt gewordenen Vorwürfe der Vetternwirtschaft und Verschwendung beim RBB vom Landtag eingesetzt worden. Wolf war ab Herbst 2013 Vorsitzender des RBB-Verwaltungsrats.

In seiner Erklärung sagte er am Montag, die Ausübung des Amtes und die damit verbundenen Aufgaben und Herausforderungen hätten ihn „immer mit großer Freude erfüllt“. Insbesondere seine Rolle als Vorsitzender habe er genutzt, um sich „mit aller Kraft für die Belange des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ beziehungsweise des RBB einzusetzen. Er habe dabei nach eigener Wahrnehmung auch stets Recht und Gesetz geachtet und geltende Regeln gewahrt.

Ermittlungen noch nicht abgeschlossen

Wolf sagte weiter, die öffentlich diskutierten Vorwürfe seien für ihn „schwer erträglich“. Er hätte gerne im Ausschuss dazu beigetragen, „mit vielen offenbar kursierenden Fehlinformationen aufzuräumen“. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen seien jedoch noch nicht abgeschlossen. Er könne sich deshalb nicht äußern. Von der Berliner Generalstaatsanwaltschaft hieß es am Montag, die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung von Geschäftsunterlagen, dauerten weiter an. Wann sie abgeschlossen werden, sei derzeit noch nicht absehbar.

Die Ausschussvorsitzende Petra Budke (Grüne) sagte, Wolf habe sein Aussageverweigerungsrecht „hinreichend glaubhaft gemacht“. Es sei zugleich bedauerlich, dass ein Gerichtsbeschluss nötig gewesen sei, um sein Erscheinen vor dem Ausschuss am Montag zu erwirken.

Im Zuge des RBB-Skandals hatte Wolf sein Aufsichtsamt beim Sender zunächst ruhen lassen und dann am 9. August 2022 niedergelegt. Er gehört ebenso wie Ex-Intendantin Patricia Schlesinger zu dem Personenkreis, gegen den die Berliner Staatsanwaltschaft Anfang August 2022 Ermittlungen aufgenommen hat. Der Untersuchungsausschuss wurde im November 2022 eingesetzt. Er soll sich mit der Rechtsaufsicht über den RBB durch die brandenburgische Landesregierung und mit möglichen Missständen bei der Verwendung finanzieller Mittel des Senders befassen.

Untersuchungsausschüsse des Landtags dienen vorwiegend der parlamentarischen Kontrolle der Regierung. Ziel ist die Aufdeckung der Verantwortung für politische Missstände. Dafür müssen sie in einem strafprozessähnlichen Verfahren Beweise erheben. Falschaussagen sind strafbar.