Auch die Notfallpraxis am Klinikum Sindelfingen muss ihre Öffnungszeiten wegen des Urteils anpassen. Foto: Stefanie Schlecht/Archiv

Nach einem Gerichtsurteil müssen die Notfallpraxen auch im Kreis Böblingen personell umplanen. Weil der Betrieb nur mit verkürzten Dienstzeiten aufrechterhalten werden kann, befürchten Ärzte eine Verschlechterung der Versorgung.

Wenn werktags um 20 Uhr das Fieber nicht runter will oder einen samstagsfrüh ein Magen-Darm-Infekt plagt, fanden Patienten bisher zu den Randzeiten unter der Woche und an Wochenenden in den Notfallpraxen der beiden Krankenhausstandorte Sindelfingen und Herrenberg medizinische Hilfe. Mit dem Urteil des Bundessozialgerichts am Montag steht dieses Angebot im Landkreis nun nur eingeschränkt zur Verfügung.