Robert Sesselmann (Mi.) ist der neue Landrat im Kreis Sonneberg. Foto: dpa/Martin Schutt

Staatstheoretisch hat der Landrat eine Doppelrolle. In der Praxis gibt es in den Bundesländern viele Unterschiede.

So etwas wie in Thüringen könnte in Baden-Württemberg nicht passieren. Im Südwesten und ganz im Norden der Republik, in Schleswig-Holstein, werden die Landräte nicht direkt gewählt. Hier sind die Stimmen der Kreistagsmitglieder entscheidend, und in den Kreistagen hat die AfD nirgendwo eine Mehrheit. Doch der Norden und der Südwesten sind die Ausnahmen, ansonsten bestimmt das Volk.

Die Arbeit der Landräte ähnelt sich hingegen sehr – und besteht im Wesentlichen aus vier Aufgaben. Da ist zum einen die Vertretung des Landkreises nach außen. Das gilt für den repräsentativen Teil beim Feuerwehrtag ebenso wie bei der rechtlichen Vertretung. Als Zweites ist da die Leitung der Kreisverwaltung. Das bedeutet, dass ein Landrat der Chef von einer drei- bis vierstelligen Zahl von Personen sein kann, je nach Größe des Kreises, den er vertritt. Wie wichtig die Landkreise im föderalen Staatssystem sind, das ist unter anderem bei der Coronapandemie zutage getreten, als die Gesundheitsämter im Fokus gestanden haben.

Drittens müssen die Beschlüsse von Kreistag oder Kreisversammlung vorbereitet und ausgeführt werden. Und dann ist da noch die Sache mit den Aufsichtsräten. Viele Aufgaben wie die Krankenhausversorgung, die Wohnraumversorgung, der öffentliche Nahverkehr oder die Energie- und Breitbandversorgung werden von Unternehmen wahrgenommen, die sich im Eigentum des Landkreises befinden. Der Landrat ist daher Mitglied in den Gesellschafterversammlungen oder Aufsichtsräten – schließlich ist es das Geld des Steuerzahlers, welches hier zum Einsatz kommt.

Die Amtszeit der Landräte ist sehr unterschiedlich in den Bundesländern

Staatstheoretisch hat der Landrat somit eine Doppelrolle. Er verkörpert in einer Person kommunale Selbstverwaltung und Staat. Vorsitzender des Kreistags und der Ausschüsse auf der einen Seite – auf der anderen Seite als Leiter der sogenannten staatlichen unteren Verwaltungsbehörde. Dabei muss er Aufgaben ausführen, die Landes- und Bundesgesetzgeber vorgeben: Im Fall des Thüringer Landrates wird dies der Teil seiner Arbeit werden, in dem Konflikte vorprogrammiert sind.

Die Amtszeit der Landräte ist von Bundesland zu Bundesland wiederum sehr unterschiedlich. Acht Jahre in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, sechs Jahre in Bayern, Hessen und Thüringen. Im Saarland darf ein Landrat zehn Jahre lang in Amt und Würden bleiben. Unterschiedlich sind auch die Altersgrenzen für die Aufgabe. Schleswig-Holstein, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern trauen es schon 18-Jährigen zu, in dieses Amt gewählt zu werden. In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen muss man mindestens 23 Jahre alt sein. Den Baden-Württembergern reicht auch das nicht aus – hier ist 30 das Mindestalter. Mit 65 Jahren ist Schluss – aber auch da gibt es Unterschiede.