Der Verband Region Stuttgart unterstützt die Erweiterungspläne des Ditzinger Unternehmens Rombold und Gfröhrer.
Seit 1953 baut das Unternehmen Rombold und Gfröhrer in seinem Steinbruch im Ditzinger Stadtteil Hirschlanden Muschelkalk ab. Dieser dient als Rohstoff für Schotter, Asphalt und den Straßenbau. Jetzt sind die Chancen deutlich gestiegen, dass das mittelständische Unternehmen diese Arbeit noch etliche Jahre fortsetzen kann.
Denn der Planungsausschuss der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart (VRS) hat in seiner Sitzung am Mittwoch grünes Licht für die Erweiterungspläne von Rombold und Gfröhrer gegeben. Zur langfristigen Sicherstellung der Rohstoffversorgung hat die Firma die Erweiterung der Abbaustätte um rund 8,8 Hektar in Richtung Süden beantragt.
Teile liegen in einem regionalen Grünzug
Eine Selbstverständlichkeit ist diese Entscheidung nicht. Denn Teile der neu beantragten Flächen liegen in einem regionalen Grünzug – und für den gelten besonders strenge Regeln der Nutzung. Auch die Tatsache, dass ein weiteres Teilstück des neuen Steinbruch-Areals nicht innerhalb jener Fläche liegt, die der VRS als Gebiet zum Abbau oberflächennaher Rohstoffe ausgewiesen hat, sprechen eigentlich gegen den Rombold-Wunsch.
Dass der Planungsausschuss dennoch einstimmig und ohne Aussprache grünes Licht für die Erweiterung gegeben hat, hängt mit zwei anderen Vorgaben des VRS zusammen. Denn erklärtes Ziel ist es, dass man eine möglichst vollständige Ausschöpfung von Lagerstätten ermöglichen will. Auch wird die Gewinnung von Rohstoffen in der Region Stuttgart gefördert, weil die Produktion vor Ort ökologisch sinnvoller ist, als das Material aus entfernteren Regionen heranzukarren.
Es werden keine ernsthaften Konflikte mit Nachbarn befürchtet
Positiv hat die Entscheidung zudem beeinflusst, dass die Erweiterung zu keinen ernsthaften Konflikten mit Nachbarn führt und dass neue Erkenntnisse belegten, dass die auf den Erweiterungsflächen erwarteten Abbaunmengen für die wirtschaftliche Nutzung groß genug sind. Allerdings muss das Stuttgarter Regierungspräsidium nun noch das für die Genehmigung notwendige Zielabweichungsverfahren zu Ende bringen.