Der 21-Jährige legte ein Geständnis ab. Foto: dpa/Peter Kneffel

Sein Plan sei eigentlich gewesen, nicht nur die Mutter, sondern auch den Vater und sich selbst zu töten, sagte ein Angeklagter. Auslöser seiner Tat soll eine Kindergeld-Rückforderung gewesen sein.

Im Prozess um den Axtmord an seiner eigenen Mutter hat ein junger Mann vor dem Landgericht München I ein schockierendes Geständnis abgelegt. Sein ursprünglicher Plan sei gewesen, nicht nur seine Mutter, sondern auch seinen Vater und dann sich selbst zu töten, sagte der 21 Jahre alte Angeklagte am Dienstag.  

Mit der Axt, mit der er im Januar 2023 mehr als 20 Mal auf seine Mutter einschlug, habe er schon zuvor nachts vor der Schlafzimmertür seiner Eltern gestanden, schilderte er ruhig und sachlich. Er habe aber Angst gehabt, „dass meine Kraft nicht ausreicht, um wirklichen Schaden zu verursachen“. Auslöser sei dann gewesen, dass ihn seine Mutter mit einer Kindergeld-Rückforderung der Familienkasse konfrontiert habe. 

Monatelang habe er seinen Eltern vorgegaukelt, wegen seiner Depression krankgeschrieben und auf Arbeitssuche zu sein. Doch stattdessen habe er nur vor dem Computer gesessen, gespielt und animierte, kinderpornografische Gewaltdarstellungen, wegen deren Besitz er ebenfalls angeklagt ist, konsumiert. 

Nach der Tat legte er Feuer im Keller seiner Wohnung

Am Tattag ging ein Brief der Familienkasse ein, die einen Nachweis für die angebliche Krankschreibung forderte. Andernfalls sollten rund 6000 Euro Kindergeld zurückgezahlt werden. Er habe Angst gehabt, dass sein Lügengebilde nun zusammenfallen würde, sagte der 21-Jährige. Dies sei an dem Tag der konkrete Auslöser für den Angriff auf seine Mutter gewesen. An einen Satz der 46-Jährigen könne er sich erinnern: „Du bringst mich um.“

Nach der Tat legte er Feuer im Keller seiner Wohnung und kletterte auf einen Baukran, von dem er springen wollte. Von diesem Plan ließ er aber ab und kletterte wieder herunter. Auf dem Weg aus der Familienwohnung bis zum Baukran schrieb er mehrere Nachrichten an Freunde, wie der Angeklagte schilderte - und auch an seinen Vater. An den genauen Wortlaut könne er sich nicht mehr erinnern, sagte er - aber sinngemäß habe er geschrieben, „dass er auch gestorben wäre, wenn er da gewesen wäre“.