Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich sieben Jahre Haft wegen Mordes gefordert. (Archivbild) Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Eine 20-jährige Mutter hatte ihren neugeborenen Sohn im Mai 2023 in der Toilette ertränkt, weil sie mit der Geburt des unehelichen Kindes überfordert war. Nun hat das Landgericht München sie zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.

– Weil sie ihren neugeborenen Sohn in einer Toilette ertränkt hat, ist eine junge Mutter zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Das Landgericht München I befand die heute 20-Jährige am Mittwoch des Totschlags für schuldig. Sie habe den Säugling getötet, weil sie sich als Teil einer konservativ-christlichen Familie mit einem nicht ehelichen Kind „in einem Dilemma“ befunden habe.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von sieben Jahren wegen Mordes gefordert, die Verteidigung zwei Jahre wegen Totschlags. Diese sollten zur Bewährung ausgesetzt werden. Nach Ansicht des Gerichts waren niedrige Beweggründe, wie sie einen Mord kennzeichnen, bei der Angeklagten nicht vorhanden.

20-jährige war mit Geburt des Kindes überfordert

Die 20-Jährige hatte die Tat zum Prozessauftakt Ende April gestanden. Sie sei mit der Geburt im Mai des vergangenen Jahres überfordert gewesen und habe befürchtet, von der religiösen Familie verstoßen zu werden. „Ich habe viel gelernt und übernehme die volle Verantwortung für meine Tat“, ließ sie dem Gericht über ihre Anwältin mitteilen.

Zu der Schwangerschaft der Angeklagten aus Garching bei München kam es infolge einer Affäre mit einem Mann, der kurz darauf wegzog. Laut Staatsanwaltschaft fürchtete die Auszubildende in erster Linie Folgen für ihre Karriere, die sie mit einem Leben als Mutter für unvereinbar hielt. Während des Prozesses habe sich jedoch keine „krasse Eigensucht“ als Motiv bestätigt, teilte das Gericht in der Urteilsbegründung mit.