Ein Künstler aus Mötzingen saß 13 Jahre in Haft wegen der Tötung seiner Mutter. Jetzt wird geprüft, ob er in Gewahrsam bleiben muss.
Mötzingen - Rund vier Monate lang nimmt sich die 19. Große Strafkammer am Landgericht Stuttgart Zeit, um einschätzen zu können, ob gegen einen 54-jährigen Mötzinger die nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt werden muss.
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