In einer Tempo-40-Zone raste der Angeklagte mit rund 100 Stundenkilometern in das Auto eines 42-Jährigen. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Seit August bereits wird in Heilbronns Landgericht über einen tödlichen Raser-Unfall verhandelt. Der junge Angeklagte schweigt, dafür sagen andere umso mehr. Das sorgt für Verzögerungen.

Nach zahlreichen Anträgen, umstrittenen Gutachten und einer erweiterten Zeugenliste wird sich der Heilbronner Raser-Prozess wegen eines tödlichen Unfalls wahrscheinlich bis in den April hinein verzögern. Eigentlich sollten Staatsanwaltschaft und Verteidigung bereits am Freitag plädieren, für Ende kommender Woche war das Urteil erwartet worden. Damit sei nicht mehr zu rechnen, teilte das Landgericht am Donnerstag mit. Die Verteidigerin des angeklagten jungen Mannes hatte am Tag zuvor weitere Zeugen angekündigt, die nun erst geladen werden. 

Im vergangenen Februar soll der damals 20-Jährige mitten in der Heilbronner Innenstadt so stark auf das Gaspedal getreten haben, dass er die Kontrolle über seinen 300 PS starken Sportwagen verlor. In der Tempo-40-Zone raste er mit rund 100 Stundenkilometern in das Auto eines 42-Jährigen, als dieser mit seiner Familie aus einer Ausfahrt fahren wollte. Der Mann starb in den Trümmern seines Wagens, seine Frau wurde schwer, die beiden Kinder leicht verletzt. Auch der Angeklagte und seine ein Jahr jüngere Beifahrerin erlitten leichte Verletzungen.

Wird geprüft, ob auch Mordvorwurf infrage kommen könnte

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat der junge Mann das Risiko bewusst akzeptiert, die Gefahr aber „billigend in Kauf“ genommen. Allerdings schließt die Große Jugendkammer auch weiterhin nicht aus, dass der mutmaßliche Raser noch härter bestraft werden könnte. Es wird nach Angaben des Richters geprüft, ob in diesem Fall auch ein Mordvorwurf infrage kommen könnte. Umstritten ist auch weiterhin, ob der Angeklagte nach Jugendstrafrecht verurteilt werden sollte. 

Illegale Autorennen gelten bereits seit Oktober 2017 als Straftat. Seitdem kann schon die Teilnahme mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Strafbar ist allerdings auch ein „Rennen gegen sich selbst“. Der Paragraf 315d sieht zudem bis zu zehn Jahre Haft vor, wenn der Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen durch ein „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ verursacht wird.