Anwohner an bestehenden Straßen und Schienenwegen haben immer noch keinen gesetzlichen Lärmschutz. Baden-Württemberg will das ändern – ein Beispiel in Stuttgart-Untertürkheim erklärt, warum.
Was gilt als alt? Und was ist neu? Für viele Anwohner von Straßen oder Schienenstrecken eine existenzielle Frage. Denn wenn irgendwo in der Bundesrepublik ein Verkehrsweg gebaut wird, gelten strenge Regeln für den Lärmschutz.
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