Bei einer Fastnachtsveranstaltung haben sich verschiedene Gruppen gewaltbereiter Jugendlicher unter die Feiernden gemischt. Es kam zu einem größeren Polizeieinsatz (Symbolfoto). Foto: IMAGO/onw-images/IMAGO/Marius Bulling

Bei einer Fastnachtsveranstaltung im Landkreis Schwäbisch Hall sind zwei Menschen verletzt worden. Die Polizei war mit einem Großaufgebot im Einsatz. Das sind die Hintergründe.

Bei einer Fastnachtsveranstaltung im Landkreis Schwäbisch Hall sind zwei Menschen verletzt worden und es ist zu einem größeren Polizeieinsatz gekommen. Die Stimmung bei der Veranstaltung sei gekippt, als verschiedene Gruppen gewaltbereiter Jugendlicher sich unter die Feiernden in Bühlertann gemischt hätten, berichtete die Polizei am Montag. Ein 33-Jähriger wurde vor der Halle, in der die Veranstaltung stattfand, zusammengeschlagen. Der mutmaßliche Täter flüchtete mit weiteren Menschen in Richtung Ortskern.

Als eine Polizistin später deswegen die Personalien einer Person aufnehmen wollte, wurde sie von einer Gruppe Jugendlicher körperlich angegangen und dann umringt und angerempelt. Laut Polizei musste die Beamtin die Jugendlichen mehrfach wegstoßen, um sich zu schützen. Die Frau wurde leicht verletzt und musste sich später in ärztliche Behandlung begeben. 

Beamten ermitteln wegen Gefangenenbefreiung sowie Beleidigung

Außerdem fiel ein 19-Jähriger auf, weil er einen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes beleidigt haben soll. Er trat vor Wut an ein vorbeifahrendes Auto, weshalb ihn ein Polizist in Gewahrsam nahm. Der Beamte wurde ebenfalls von Jugendlichen umringt und angegangen. Der 19-Jährige konnte sich befreien und flüchten, wie die Polizei mitteilte. Die Beamten ermitteln nun wegen Gefangenenbefreiung sowie Beleidigung. Eine 23-Jährige konnte bereits als Tatbeteiligte der Gefangenenbefreiung gefasst werden. 

Als der Vorplatz der Halle zum Ende der Veranstaltung geräumt wurde, flogen Flaschen in Richtung der Einsatzfahrzeuge. Es wurden Ermittlungen wegen tätlichen Angriffs und Körperverletzung zum Nachteil der Polizistin, Körperverletzung zum Nachteil eines Faschingsgastes und drei Sachbeschädigungen eingeleitet.