Vor allem in Shishabars, aber auch in Gaststätten haben die Kontrolleure einige Verstöße festgestellt. Foto: imago images/Silas Stein

Im Kreis Ludwigsburg wurden in Ditzingen, Gerlingen, Schwieberdingen und Ludwigsburg mehrere Gaststätten und Bars kontrolliert. Das sind die Ergebnisse.

Bei Gaststätten-Kontrollen im Landkreis Ludwigsburg, von Ditzingen bis Schwieberdingen, hat die Polizei mehrere Verstöße festgestellt. Wie die Polizei berichtet, musste in Gerlingen eine Schankanlage kurzzeitig stillgelegt werden, mehrere Shishabars fielen negativ auf.

Die Kontrollen fanden am vergangenen Freitag zwischen 16 und 23 Uhr statt. Die Polizeireviere Ditzingen und Ludwigsburg nahmen 23 Gastronomiebetriebe in Ditzingen, Gerlingen, Schwieberdingen und Ludwigsburg unter die Lupe. Unterstützt wurden die Einsatzkräfte durch Personal des Hauptzollamts Heilbronn, den jeweiligen Gaststättenbehörden sowie der Lebensmittelüberwachung des Landratsamts Ludwigsburg.

In Ditzingen und Schwieberdingen wurden jeweils sieben Gaststätten überprüft, in Gerlingen waren es drei Betriebe. Bei den 17 Überprüfungen haben die Kontrolleure etwa 30 überwiegend kleinere Verstöße festgestellt. Das Gros machten versperrte oder nicht ordnungsgemäß beschilderte Fluchtwege aus. Die Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung deckten mehrere Hygienemängel auf. Unter anderem musste in Gerlingen eine Schankanlage zunächst stillgelegt werden, bis nach einer Reinigung der Betrieb nach wenigen Minuten wieder freigegeben werden konnte.

Nur eine Shishabar schafft es

In Ludwigsburg wurden in der Kernstadt fünf Shishabars sowie eine Gaststätte kontrolliert. Lediglich die Überprüfung einer Shishabar verlief dabei ohne Beanstandung. In den anderen fünf Betrieben haben die Beamten mehr als 30 Ordnungswidrigkeiten in unterschiedlichen Bereichen festgestellt, darunter auch eine nicht ordnungsgemäß angemeldete Mitarbeiterin sowie das Anbieten eines Pay-TV-Programms ohne die erforderliche Lizenz. In einer Shishabar wurden insgesamt acht Kilogramm unversteuerten Shishatabaks in einem Nebenraum versteckt aufgefunden. In einer anderen war die Lüftung im Anzünde-Bereich defekt. Das Anzünden wurde deshalb vorerst untersagt. In einer weiteren Shishabar waren die zulässigen die CO-Werte deutlich überschritten, die Betreiber mussten daher unverzüglich lüften, der weitere Konsum von Shishas in dem betroffenen Bereich wurde verboten.

Die beiden letztgenannten Shishabars waren bereits im Februar dieses Jahres kontrolliert worden und waren schon damals wegen derartiger Verstöße aufgefallen.