Unter anderem die Kirchensteuer ist für einige Menschen ein Grund, aus der Kirche auszutreten. Doch wie läuft so ein Austritt genau ab? Wir erklären den Vorgang.
Die Kirchen in Deutschland haben seit Jahren damit zu kämpfen, dass sich immer mehr Menschen für einen Austritt entscheiden. Die Kirchensteuer, persönliche Distanz zum Glauben oder Skandale wie das zuletzt veröffentliche Missbrauchsgutachten bringen die Menschen dazu, sich von den Religionsgemeinschaften zu distanzieren und auszutreten. Im Jahr 2020 gab es zuletzt jedoch deutlich weniger Kirchenaustritte in Baden-Württemberg als in den Jahren zuvor. Experten gehen davon aus, dass dies mit der Coronakrise zusammenhängen könnte.
Kirchenaustritt kostet Geld
Doch wie läuft ein Kirchenaustritt eigentlich genau ab und was müssen die Menschen beachten? Wer sich für einen Kirchenaustritt entschieden hat, muss dies seinem zuständigen Standesbeamten (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) zunächst erklären. Die Erklärung (auch als Formular möglich), die keine Bedingungen oder Zusätze enthalten darf, kann entweder persönlich abgegeben oder in öffentlich beglaubigter Form per Post eingereicht werden. Ein Ausweis oder Reisepass ist laut des baden-württembergischen Serviceportals vonnöten.
Einen Grund für ihre Entscheidung müssen Sie derweil nicht nennen. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass ein Kirchenaustritt erst ab dem 14. Lebensjahr möglich ist. Die Kirchensteuer muss dann nur noch so lange bezahlt werden, bis der Austritt schließlich wirksam ist. Mit anderen Worten, die Kirchensteuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Austritt wirksam wird. Umsonst ist der Austritt jedoch nicht. In der Regel fallen zwischen 10 und 60 Euro Gebühren an. Wie viel es am Ende wirklich ist, hängt von den einzelnen Kommunen ab. Die Kosten deckeln die Bearbeitung des Austritts.
Keine Hoffnung auf katholisches Begräbnis
Die Folgen eines Kirchenaustritts sind vielschichtig und nicht immer exakt zu erläutern. Häufig gibt es zwischen Katholiken und Protestanten unterschiedliche Ansichten. Bei der Taufe muss in der Regel mindestens ein Elternteil der evangelischen Kirche angehören. Es soll aber auch Landeskirchen geben, die anders entscheiden. Ähnliche Einzelfall-Entscheidungen gibt es auch bei der Taufe in der katholischen Kirche.
Auch beim Thema Hochzeit läuft es ähnlich ab. Häufig treffen die evangelischen Landeskirchen unterschiedliche Entscheidungen. In der Regel sollten Braut und Bräutigam Kirchenmitglieder sein. Doch auch hier gibt es wie in der katholischen Kirche Ausnahmen.
Strenger sieht es da in Sachen Beerdigung aus – Kirchenaustreter können zum Beispiel nicht auf ein katholisches Begräbnis hoffen. Wer seinen Kirchenaustritt bereut, kann diesen Schritt auch wieder rückgängig machen. Der Wiedereintritt ist kostenlos – eine Taufe ist nicht nötig.