Die Schatten von zwei Erwachsenen und einem Kind fallen in den Morgenstunden auf den Asphalt. Die Ampelkoalition will Familien spürbar entlasten. So soll das Kindergeld deutlich steigen. Foto: dpa/Peter Kneffel

Für 2023 hatte die Bundesregierung bereits eine Erhöhung des Kindergeldes angekündigt. Im Zuge des dritten Entlastungspaketes fällt diese für 2023 und 2024 nun üppiger aus als geplant.

Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP erwartet weiter stark steigende Preise für Gas und Strom in den nächsten Monaten. Mit ihrem dritten Entlastungspaket plant sie daher eine Reihe von Maßnahmen, die auch das Kindergeld betreffen.

Kindergeld wird erhöht

Das Kindergeld. soll zum 1. Januar 2023 um insgesamt 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind angehoben werden. Die Erhöhung soll für die Jahre 2023 und 2024 gelten.

Derzeit beträgt das Kindergeld jeweils 219 Euro für das erste und zweite Kind. Beim Kinderzuschlag für Familien mit niedrigem Einkommen soll der Höchstbetrag ab 1. Januar auf 250 Euro monatlich steigen.

18 Euro mehr fürs erste und zweite Kind

Wörtlich heißt es in dem Beschlussdokument: Das Kindergeld werde „um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind angehoben“. Seit Januar 2021 erhalten Familien mit Kindern monatlich demnach 219 Euro für die ersten beiden Kinder, 225 Euro für das dritte und 250 Euro für jedes weitere Kind.

Mit der Erhöhung, die ab 1. Januar 2023 greift, steigt dieser Betrag auf 237 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern kommt demnach 2023 auf eine Gesamtsumme von 5688 Euro statt der 5256 Euro in 2022 – das sind 432 Euro mehr pro Jahr.

Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten sei dies „gerade für Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen wichtig“, heißt es in dem Beschlusspapier der Koalition.

Nicht mehr Geld für weitere Kinder

Allerdings soll das Kindergeld für das dritte, vierte oder fünfte Kind 2023/2024 nicht erhöht werden. Demnach würden Eltern für das erste oder zweite Kind monatlich mit 237 Euro mehr Kindergeld bekommen als für das dritte Kind (225 Euro).

Zuletzt waren die Kindergeldbeträge zum 1. Juli 2019 erhöht worden. Zuvor lagen sie seit 2018 bei 194 Euro für das erste und zweite Kind und bei 200 Euro für das dritte beziehungsweise 224 Euro ab dem vierten Kind.