Lohnt sich für Eltern eher das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag? Das Finanzamt prüft das im Rahmen der Steuererklärung automatisch. Foto: dpa/Andrea Warnecke

Wer Kinder in die Welt setzt, übernimmt große Verantwortung – für die Familie und die Gesellschaft. Der Staat honoriert das finanziell. Was Eltern zu den Unterstützungsleistungen wissen sollten. Ein Überblick.

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat eine Erhöhung des Kindergeldes im kommenden Jahr in Aussicht gestellt. „Für die genaue Höhe müssen wir den Existenzminimumbericht im Herbst abwarten“, sagte der FDP-Politiker. Das Kindergeld sei bereits 2023 „sehr stark und überproportional erhöht“ worden, um Familien zu entlasten. „Das war ein großer Erfolg. Deshalb steht aber erst 2025 die nächste Erhöhung an.“

Zusammen mit einer Kindergelderhöhung werde es 2025 auch eine weitere Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags in der Lohn- und Einkommensteuer geben, kündigte Lindner an. Der Finanzminister bekräftigte zugleich seine Forderung, Grund- und Kinderfreibetrag rückwirkend anzuheben. Das sei aus verfassungsrechtlichen Gründen nötig.

Was ist Kindergeld?

Das Kindergeld ist eine monatliche Zahlung der Familienkassen an Eltern oder Erziehungsberechtigte und soll die Grundversorgung der in Deutschland lebenden Kinder gewährleisten. Das Kindergeld wird pro Kind einkommensunabhängig und direkt an die Erziehungsberechtigten ausbezahlt. Der Anspruch auf Kindergeld ist automatisch gegeben, jedoch muss ein Antrag auf Kindergeld erfolgen.

Um Familien eine weitere Entlastung für die hohen Kosten durch Inflation und steigende Energiepreise zuzusichern, hatte die Bundesregierung das Kindergeld 2023 erhöht. Außerdem ist 2023 der Kinderzuschlag gestiegen. Ab 2025 soll das Kindergeld durch die Kindergrundsicherung abgelöst werden.

Wer bekommt Kindergeld?

„Grundsätzlich haben alle Eltern minderjähriger Kinder – also Kinder unter 18 Jahren – Anspruch auf Kindergeld“, sagt Steffen Gall vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Das gilt auch für Pflege- und Adoptivkinder.

„Möglich ist auch, dass Groß- oder Stiefeltern das Geld bekommen, wenn der Enkel oder das Stiefkind mit in ihrem Haushalt lebt oder sie ihm gegenüber unterhaltspflichtig sind“, erklärt Isabell Pohlmann von der Stiftung Warentest. Bei getrenntlebenden Eltern erhält nur einer von beiden das Kindergeld. Entscheidend dafür ist, bei wem das Kind die meiste Zeit lebt.

Wie beantragt man Kindergeld?

Doch das Geld fließt nicht automatisch. Nach der Geburt des Kindes müssen Eltern die Familienkasse über ihren Familienzuwachs informieren. Dort stellen sie einen Antrag und legen den Geburtsschein des Kindes vor - und zwar am besten zeitnah. „Das Kindergeld wird nur sechs Monate rückwirkend gezahlt“, betont Isabell Pohlmann. Wer sich zu spät kümmert, bekommt das Geld erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Seit 2023 gibt es pro Kind und Monat 250 Euro. Früher war das Kindergeld gestaffelt, ab dem dritten Kind gab es mehr. 2023 wurde die Staffelung gestrichen und das Kindergeld deutlich angehoben. Für eine Familie mit zwei Kindern sind das nun 744 Euro jährlich mehr.

Hier noch mal eine Übersicht:

  • Familien mit einem Kind erhalten 250 Euro
  • Familien mit zwei Kindern erhalten 500 Euro
  • Familien mit drei Kindern erhalten 750 Euro
  • Familien mit vier Kindern erhalten 1000 . . .

Was ist der Kinderfreibetrag?

Neben dem Kindergeld gibt es Freibeträge. Sie reduzieren das steuerpflichtige Einkommen. Sorgen bei Inanspruchnahme also dafür, dass Familien weniger Steuern bezahlen müssen. Da gibt es zum einen den Kinderfreibetrag, seit diesem Jahr in Höhe von 6384 Euro, und zum anderen den Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung, der 2928 Euro beträgt. Diese Freibeträge gelten für jedes Kind und werden regelmäßig neu bestimmt.

Wem steht der Freibetrag zu?

Welcher Elternteil sich den Freibetrag vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen darf, hängt mit zwei Dingen zusammen: dem Familienstand und der Steuerklasse. Wer verheiratet ist und in Steuerklasse vier abrechnet, der kann sich die Freibeträge hälftig aufteilen. Wenn ein Ehepartner in Steuerklasse drei, der andere in Steuerklasse fünf veranlagt ist, werden die gesamten Freibeträge bei dem Partner mit der Steuerklasse drei berücksichtigt.

Unverheiratete Paare oder Alleinerziehende teilen sich in der Regel den Kinderfreibetrag. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind beziehungsweise die Kinder bei der Mutter oder beim Vater leben. „Kommt ein Elternteil allerdings seiner Unterhaltspflicht nicht zu mindestens 75 Prozent nach oder ist nicht unterhaltspflichtig“, erläutert Steffen Gall, „dann werden der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf in voller Höhe dem betreuenden Elternteil angerechnet.“

Eine Übertragung von Kinderfreibeträgen ist möglich, wenn zum Beispiel ein Elternteil mehr Unterhaltspflichten übernimmt, oder das Kind bei den Stief- oder Großeltern lebt. Wird der Kinderfreibetrag übertragen, gilt das auch für den Ausbildungsfreibetrag.

Wer bekommt einen Entlastungsbetrag?

Alleinerziehenden steht darüber hinaus auch noch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu. „Dieser liegt 2024 bei 4260 Euro und erhöht sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 240 Euro“, so Steffen Gall.

Können Familien Kindergeld und Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich gilt: Man bekommt nicht beides, sondern entweder das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Das Finanzamt verrechnet die Maßnahmen im Rahmen der Steuererklärung miteinander. Dafür müssen die Eltern für jedes Kind die Anlage K ausfüllen. Den Rest macht das Finanzamt.

„Dort findet die Günstigerprüfung statt“, sagt Isabell Pohlmann. Dabei werde geprüft, ob der Familie das Kindergeld oder die Steuerentlastung durch den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung mehr Entlastung bringt, erläutert sie.

Zur Orientierung: In diesem Jahr müssen verheiratete Eltern zusammen rund 85 000 Euro verdienen, damit der Steuervorteil größer ist als die Auszahlung des Kindergeldes.

Wie lange gibt es Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Sowohl Kindergeld als auch Kinderfreibetrag gibt es längstens bis zum 25. Geburtstag des Kindes. Eine Ausnahme gilt nur für Kinder mit einer Behinderung. Tritt eine solche vor dem 25. Geburtstag ein, gibt es die staatliche Unterstützung lebenslang.

Damit die Unterstützung ab dem 18. Geburtstag nicht wegfällt, müssen Eltern nachweisen, dass sich ihr Kind zum Beispiel noch in der Ausbildung befindet oder auf einen Ausbildungsplatz wartet. Auch wenn ihr Kind ein freiwilliges soziales Jahr macht oder eine kurze Pause innerhalb der Ausbildung, bekommen die Eltern weiter Kindergeld oder die Freibeträge. Für das Kindergeld muss dann aber ein neuer Antrag gestellt werden.

Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?

Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt. Dies geschieht im Laufe des entsprechenden Monats, für den es beansprucht wird. An welchem Tag genau ist unterschiedlich. Während es die einen Anfang des Monats erhalten, ist es bei anderen gegen Monatsende und wiederum andere erhalten es in der Mitte des jeweiligen Monats. Die Familienkasse orientiert sich an der Endziffer der Kindergeldnummer.

Was ist die Kindergeldnummer?

Wer Kindergeld beantragt, erhält eine Kindergeldnummer. Vergeben wird sie, sobald erstmalig Kindergeld für ein Kind beantragt wird. Es handelt sich um eine Kombination aus Zahlen und Buchstaben mit dem folgenden Aufbau: xxxFKxxxxxx

Um das jeweilige Auszahlungsdatum bestimmen zu können, muss man die Höhe der letzten Ziffer der Kindergeldnummer berücksichtigen. Handelt es sich dabei um eine 0 oder 1, wird das Geld zu Monatsbeginn auf das Konto überwiesen. Steht als letzte Ziffer eine 8 oder 9, wird der Betrag zu einem späteren Zeitpunkt verbucht. Alle Personen mit anderen Endziffern erhalten Ihr Kindergeld um die Monatsmitte.

Wann wird das Kindergeld 2024 ausgezahlt?

Für 2024 gelten folgende Auszahlungstermine:

Auszahlungstermine April 2024

  • Endziffer 0: 4. April
  • Endziffer 1: 5. April
  • Endziffer 2: 10. April
  • Endziffer 3: 11. April
  • Endziffer 4: 12. April
  • Endziffer 5: 15. April
  • Endziffer 6: 17. April
  • Endziffer 7: 18. April
  • Endziffer 8: 19. April
  • Endziffer 9: 22. April

Auszahlungstermine Mai 2024

  • Endziffer 0: 6. Mai
  • Endziffer 1: 7. Mai
  • Endziffer 2: 8. Mai
  • Endziffer 3: 13. Mai
  • Endziffer 4: 14. Mai
  • Endziffer 5: 15. Mai
  • Endziffer 6: 16. Mai
  • Endziffer 7: 17. Mai
  • Endziffer 8: 22. Mai
  • Endziffer 9: 23. Mai

Auszahlungstermine Juni 2024

  • Endziffer 0: 5. Juni
  • Endziffer 1: 6. Juni
  • Endziffer 2: 7. Juni
  • Endziffer 3: 11. Juni
  • Endziffer 4: 12. Juni
  • Endziffer 5: 13. Juni
  • Endziffer 6: 14. Juni
  • Endziffer 7: 17. Juni
  • Endziffer 8: 20. Juni
  • Endziffer 9: 21. Juni

Auszahlungstermine Juli 2024

  • Endziffer 0: 3. Juli
  • Endziffer 1: 4. Juli
  • Endziffer 2: 5. Juli
  • Endziffer 3: 9. Juli
  • Endziffer 4: 10. Juli
  • Endziffer 5: 11. Juli
  • Endziffer 6: 12. Juli
  • Endziffer 7: 17. Juli
  • Endziffer 8: 18. Juli
  • Endziffer 9: 19. Juli

Auszahlungstermine August 2024

  • Endziffer 0: 5. August
  • Endziffer 1: 6. August
  • Endziffer 2: 7. August
  • Endziffer 3: 9. August
  • Endziffer 4: 12. August
  • Endziffer 5: 14. August
  • Endziffer 6: 15. August
  • Endziffer 7: 16. August
  • Endziffer 8: 19. August
  • Endziffer 9: 21. August

Auszahlungstermine September 2024

  • Endziffer 0: 4. September
  • Endziffer 1: 6. September
  • Endziffer 2: 9. September
  • Endziffer 3: 11. September
  • Endziffer 4: 12. September
  • Endziffer 5: 13. September
  • Endziffer 6: 16. September
  • Endziffer 7: 17. September
  • Endziffer 8: 18. September
  • Endziffer 9: 19. September

Auszahlungstermine Oktober 2024

  • Endziffer 0: 7. Oktober
  • Endziffer 1: 7. Oktober
  • Endziffer 2: 9. Oktober
  • Endziffer 3: 10. Oktober
  • Endziffer 4: 11. Oktober
  • Endziffer 5: 14. Oktober
  • Endziffer 6: 16. Oktober
  • Endziffer 7: 17. Oktober
  • Endziffer 8: 18. Oktober
  • Endziffer 9: 21. Oktober

Auszahlungstermine November 2024

  • Endziffer 0: 6. November
  • Endziffer 1: 7. November
  • Endziffer 2: 8. November
  • Endziffer 3: 11. November
  • Endziffer 4: 12. November
  • Endziffer 5: 13. November
  • Endziffer 6: 14. November
  • Endziffer 7: 18. November
  • Endziffer 8: 19. November
  • Endziffer 9: 20. November

Auszahlungstermine Dezember 2024

  • Endziffer 0: 4. Dezember
  • Endziffer 1: 5. Dezember
  • Endziffer 2: 6. Dezember
  • Endziffer 3: 9. Dezember
  • Endziffer 4: 10. Dezember
  • Endziffer 5: 11. Dezember
  • Endziffer 6: 12. Dezember
  • Endziffer 7: 13. Dezember
  • Endziffer 8: 16. Dezember
  • Endziffer 9: 17. Dezember