Wer eine Immobilie erbt, für den kann es teuer werden. Jetzt dringen sowohl der Wirtschaftsrat der CDU als auch die FDP auf eine Anpassung der Freibeträge an die Inflation.
Der CDU-Wirtschaftsrat hat sich dafür ausgesprochen, die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer „großzügig zu erhöhen“. „Bereits die aktuellen Freibeträge reichen in vielen Regionen nicht aus, um einen steuerfreien Übergang auf die nächste Generation zu ermöglichen“, sagte Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU, unserer Zeitung. „Dabei steckt in vielen Fällen hinter den Immobilien eine Lebensleistung, die durch die gestiegene Erbschaftssteuerbelastung zumindest teilweise entwertet werden würde.“
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Hintergrund der Debatte ist eine Neuregelung im Jahressteuergesetz 2022, das bereits vom Deutschland Bundestag verabschiedet worden ist. Die Zustimmung des Bundesrates steht aber noch aus. Dort steht das Thema am kommenden Freitag auf der Tagesordnung. Das Gesetz veranschlagt ab 2023 Immobilienwerte bei der Besteuerung näher am Verkaufswert. Dies geht auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zurück. Die Freibeträge sollen aber gleich bleiben. Deshalb kann es mehr Fälle geben, bei denen Erben von Immobilien Erbschaftsteuer zahlen müssen und höhere Beträge fällig werden.
Steiger plädiert für „realitätsgerechte Freibeträge, um keine Verwerfungen im Bereich der Steuergerechtigkeit zu provozieren“. Die Erbschaftssteuerfreibeträge seien „seit über einem Jahrzehnt trotz stetigem Kaufkraftverlust nicht angepasst“ worden. Dies gelte für viele Pauschalen und Freibeträge im Steuerrecht. Er möchte deshalb, dass „Freibeträge, Pauschalen und Freigrenzen inflationsindexiert ausgestaltet werden“.
Kontroverse Debatten in der Ampelkoalition
In der Ampelkoalition wird das Thema kontrovers diskutiert. Wie der CDU-Wirtschaftsrat spricht sich FDP-Fraktionschef Christian Dürr dafür aus, die Freibeträge an die Inflation zu koppeln. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte eine 25-prozentige Anhebung der Freibeträge bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer vorgeschlagen. Die Erbschaftssteuer fließt vollständig in die Länderhaushalte. Deshalb wird es spannend, welche Haltung der Bundesrat am Freitag einnimmt.