Auch der Fiat 500e, derzeit eines der meistgefragten Elektroautos in Deutschland, wird in der Anschaffung teurer, denn 2023 sinkt der Zuschuss der Bundesregierung. Foto: FCA Germany AG

Wie viel Förderung es noch für E-Autos gibt und wer seinen Führerschein jetzt umtauschen muss: die wichtigsten Änderungen, die das Jahr 2023 für Autofahrerinnen und -fahrer bringt.

Sollte der Sprit 2023 teurer werden, kann es nicht an der CO2-Abgabe liegen, denn die bleibt unverändert. Dennoch müssen sich Autofahrerinnen und Autofahrer auf einige Veränderungen einstellen.

Wer braucht einen neuen Führerschein?

Wer den Geburtsjahrgängen 1959 bis 1964 angehört und noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein hat, muss sich sputen. Am 19. Januar 2023 läuft die Frist ab, bis zu der das Dokument gegen einen Scheckkartenführerschein getauscht werden muss. Wer das verpasst, riskiert ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Wer bereits einen Scheckkarten-Führerschein besitzt, der nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss nichts tun.

Weniger Geld für Elektroautos

Die Bundesregierung reduziert den Zuschuss beim Kauf von Elektroautos. Bei Autos mit einem Nettolistenpreis von höchstens 40 000 Euro gibt es vom 1. Januar an nur noch 4500 statt 6000 Euro. Teurere Fahrzeuge (bis 65 000 Euro) werden 2023 mit 3000 statt 5000 Euro gefördert, von 2024 an aber generell nicht mehr. Der Zuschuss für Plug-in-Hybride entfällt schon 2023. Der Topf für die E-Autoförderung des Bundes ist für die Jahre 2023 und 2024 mit insgesamt 3,4 Milliarden Euro gefüllt. Sollten die Mittel vorzeitig ausgeschöpft sein, können Käufer leer ausgehen. Ausschlaggebend ist das Datum des Förderantrags, der die erfolgte Zulassung voraussetzt.

CO2-Abgabe bleibt unverändert

Entgegen der ursprünglichen Planung steigt die CO2-Abgabe 2023 nicht auf 35 Euro pro ausgestoßener Tonne CO2 an. Wegen der ohnehin hohen Energiepreise bleibt sie bei 30 Euro. Die Erhöhung wird aufs kommende Jahr verschoben und wird sich dann mit rund 1,5 Cent Mehrkosten pro Liter Benzin oder Diesel auswirken.

Atemschutzmasken im Verbandskasten

Neue Verbandskästen fürs Auto müssen zwei medizinische Schutzmasken enthalten. Nach Angaben des ADAC können ältere Verbandskästen jedoch weiterhin benutzt werden, sie müssen auch nicht zwingend nachträglich mit Masken bestückt werden.

49-Euro-Ticket kommt im Frühjahr

Eigentlich sollte die Monatsflatrate für den öffentlichen Nah- und Regionalverkehr schon zum 1. Januar 2023 eingeführt werden. Nach Differenzen über organisatorische und finanzielle Fragen haben Bund und Länder den Termin schließlich verschoben, nun soll es zum 1. April realisiert werden. Dann soll das 49-Euro-Ticket, das auch Deutschlandticket genannt wird, sowohl als digitaler Fahrschein fürs Smartphone wie auch als Scheckkarte verfügbar sein.

Wer muss zum Tüv?

Alle Autos mit rosafarbener Plakette auf dem Kennzeichen müssen 2023 zur Hauptuntersuchung. Die Zahl, die oben auf der Plakette steht, gibt den Monat an. Die neuen Plaketten sind orange und für die folgenden zwei Jahre gültig. Ausnahme: Neufahrzeuge erhalten eine blaue Plakette und drei Jahre prüfungsfrei.