Viele Infos rund um Grundstücke und Bauen sind frei verfügbar. Foto: picture alliance//Christin Klose

Die Behörde weist darauf hin, dass viele Informationen, die für die neue Grundsteuer notwendig sind, kostenlos erhältlich sind. Bei privaten Anbietern drohen doppelte Kosten.

Viele Grundstückseigentümer benötigen für die Festsetzung der neuen Grundsteuer, Bauanträge oder Immobilienfinanzierungen diverse Informationen aus der amtlichen Vermessung (zum Beispiel die Lage und die Größe von Flurstücken). Das Landratsamt weist darauf hin, dass hierfür nicht immer die kostenpflichtigen amtlichen Auszüge aus dem Liegenschaftskataster notwendig sind und warnt vor unseriösen Dienstleistern, die Hilfe anbieten, und damit unnötige Zusatzkosten verursachen. In vielen Fällen seien die benötigten Informationen frei verfügbar und könnten in der Regel kostenlos über offene amtliche Internet-Plattformen abgerufen werden, wie zum Beispiel das Bürger-Geoinformationssystem des Landratsamts Böblingen oder das Geoportal Baden-Württemberg.

Insbesondere die aktuell für die Festsetzung der neuen Grundsteuer notwendigen Informationen könnten in aller Regel auf den neuen Anwendungen der Finanzverwaltung unter www.grundsteuer-bw.de recherchiert werden. Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erteilen die zuständigen Vermessungsbehörden, im Landkreis Böblingen das Amt für Vermessung und Flurneuordnung im Landratsamt. Einzige Ausnahme: Die Stadt Sindelfingen hat eine eigene Vermessungsbehörde.

Wie das Landratsamt mitteilt, erreichen das Amt für Vermessung und Flurneuordnung aktuell viele Anrufe. „Wegen der laufenden Frist für die Grundsteuererklärungen müssen sich gerade viele Menschen mit dem Thema auseinandersetzen“, erklärt Amtsleiter Tillmann Faust. „Das ist dann auch die Stunde unseriöser Praktiken, denn private Dienstleister bieten im Internet Auszüge aus dem Liegenschaftskataster, Liegenschaftskarten oder ähnliches an. Diese Firmen handeln nicht im Auftrag der Vermessungs- oder Grundbuchverwaltung, so kann es zu erheblichen Zusatzkosten kommen“, warnt er.

Wer über einen privaten Dienstleister Katasterunterlagen bestellt, müsse (nur für diese Bestelldienstleistung) im Voraus bezahlen und sei trotzdem nicht von der Gebührenpflicht gegenüber dem Landratsamt befreit. Das Amt für Vermessung und Flurneuordnung müsse alle gebührenpflichtigen Abgaben von Kartenauszügen, Nachweisen oder Geodaten aus dem Liegenschaftskataster, unabhängig vom Bestellweg, dem Antragsteller in Rechnung stellen.

Beim Amt für Vermessung und Flurneuordung des Landkreises Böblingen (sowie bei allen örtlich anderswo zuständigen Vermessungsbehörden) erhalten alle berechtigten Antragsteller direkt gegen eine einmalige Gebühr amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster, heißt es weiter. Falls amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster benötigt werden, bietet das Landratsamt Böblingen als eine der ersten Landkreise in Baden-Württemberg schon seit dem vergangenen Jahr die Online-Bestellung rund um die Uhr über die Behördenplattform service-bw an. Die elektronische Bezahlung ist über einen QR-Code, mit der Giro- oder mit der Kreditkarte möglich. „Wir werben dafür, dieses Angebot einer volldigitalisierten Verwaltung zu nutzen“, so Faust. red