Die Häuser auf den Wochenendgrundstücken dürfen vergrößert werden. Voraussetzung ist aber, dass die Areale mindestens 800 Quadratmeter groß sind. Foto: Werner Kuhnle

Der Planungsausschuss des Verbands Region Stuttgart hat nichts gegen eine Vergrößerung der Wohnflächen – der Charakter der Siedlungen werde nicht verändert.

Es ist ein Präzedenzfall. Auf der Gemarkung von Großbottwar gibt es seit den 1950er Jahren drei Wochenendhausgebiete. Um diese zu ermöglichen, hat die Kleinstadt damals eine Ortsbausatzung erlassen. Allerdings waren vor 70 Jahren die Ansprüche an solche Wochenendhäuser geringer, als sie das heute sind. Die zulässige Grundfläche wurde damals auf 35 Quadratmeter beschränkt, die Firsthöhe auf 4,20 Meter.