Gender-Sonderzeichen sind in bayerischen Schulen und öffentlichen Einrichtungen künftig verboten. Foto: dpa/Marijan Murat

Die bayerische Landesregierung hat entschieden, in Schulen und öffentlichen Einrichtungen die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren zu vermeiden. Diese Entscheidung wird von der Gesellschaft für deutsche Sprache begrüßt.

. Die Gesellschaft für deutsche Sprache hat die Entscheidung der bayerischen Landesregierung begrüßt, in Schulen und öffentlichen Einrichtungen die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren zu vermeiden. Sonderzeichen wie Sternchen, Unterstrich oder Doppelpunkt widersprächen einer verständlichen und korrekten Sprache, teilte die Gesellschaft in Wiesbaden am Mittwoch mit. Sie seien nicht von den Regeln der Rechtschreibung abgedeckt und könnten grammatische Fehler hervorrufen.

Die Sonderzeichen innerhalb eines Wortes beeinträchtigten die Verständlichkeit, Lesbarkeit, Vorlesbarkeit und automatische Übersetzbarkeit sowie die Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten. Zwar spreche sich die Gesellschaft klar für eine geschlechtergerechte Sprache aus. Sie müsse aber verständlich, lesbar und eindeutig sein und den Regeln entsprechen.

Um geschlechtergerecht zu formulieren, empfiehlt die Gesellschaft verschiedene Möglichkeiten wie Paarformeln, Klammer- oder Schrägstrichschreibungen, Partizip- oder Ersatzformen. Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) ist eine politisch unabhängige Vereinigung zur Pflege und Erforschung der deutschen Sprache. (00/0936/20.03.2024)