Gleiche Arbeit – gleiche Bezahlung, das soll die Devise sein, verlangt die Rechtsprechung. Foto: imago/Daniel Ingold

Das Bundesarbeitsgericht stärkt mit seinem Eintreten gegen Lohndiskriminierung die Rechte der Frauen am Arbeitsplatz. Doch der Weg bis zur Entgeltgleichheit ist noch weit, meint Matthias Schiermeyer.

Amtlich festgestellt haben die Frauen in Deutschland im Vorjahr durchschnittlich 18 Prozent weniger pro Stunde verdient als Männer. Die Gründe liegen auf der Hand: Oft sind Frauen in Branchen, Berufen und Anforderungsniveaus tätig, in denen schlechter bezahlt wird. Auch Teilzeit spielt eine Rolle. Doch ein Gutteil des Bruttoverdienstunterschieds ist durch diese Merkmale nicht erklärbar, weshalb ein bereinigter Gender-Pay-Gap bleibt – danach verdienen die Frauen bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie noch sieben Prozent weniger. Das ist entscheidend.