Über Monate stritt die Ampelregierung über das Gebäudeenergiegesetz. An diesem Freitag soll es der Bundestag nun verabschieden. Worum es dabei geht und was Verbraucher wissen sollten: ein Überblick.
Der Bundestag will das Gebäudeenergiegesetz an diesem Freitag verabschieden – nach monatelangem Streit. Doch was gilt nun für Verbraucher – und wozu raten Experten? Ein Überblick über die wichtigsten Fragen.
Für wen gilt das Gesetz?
Wer ein neues Haus baut, dessen Heizung muss mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Anforderung erfüllt man etwa mit einer Wärmepumpe, die schon heute im Neubau die am weitesten verbreitete Heizungsform ist.
In bestehenden Häusern muss man eine Heizung nur austauschen, wenn sie so kaputt ist, dass sie auch nicht mehr durch eine Reparatur zu retten ist. Und auch nur dann, wenn für den Wohnort bereits die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist. In Bundesländern wie Baden-Württemberg soll das bereits ab Ende des Jahres für die größten Kommunen der Fall sein.
Die Bundesländer werden künftig per Gesetz verpflichtet, eine solche kommunale Wärmeplanung aufzustellen. Dabei bekommen Städte mit mehr als 100 000 Einwohnern laut Gesetzentwurf Zeit bis zum 30. Juni 2026. Alle anderen Kommunen sollen sie bis zum 30. Juni 2028 vorlegen.
Was muss ich künftig tun, wenn meine Heizung kaputtgeht?
Muss eine neue Heizung eingebaut werden, dann muss sie mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben werden können. Diese Anforderung erfüllen etwa Wärmepumpen, Stromdirektheizungen oder Pelletheizungen.
Wer aufgrund der Wärmeplanung verbindlich weiß, dass er bald an ein Nah- oder Fernwärmenetz angeschlossen wird, der muss sich in seinem Haus oder seiner Wohnung nicht um eine eigene Heizung kümmern. Nur die Rohrleitungen im Haus müssen gegebenenfalls angepasst werden.
Dauert es noch einige Jahre bis der Anschluss fertig ist, kann zum Übergang auch eine fossile Heizung eingebaut werden. Die Bundesregierung rechnet damit, dass es künftig möglich sein wird, solche Heizungen zu mieten.
Kann ich eine bereits eingebaute Heizung weiter nutzen, wenn ich mir ein Haus kaufe?
In der Regel kann man das Haus mit der bestehenden Heizung beheizen. Eine Ausnahme: Ist die Heizung älter als 30 Jahre oder verfügt über keinen Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, dann muss sie innerhalb von zwei Jahren ausgetauscht werden – auch wenn sie noch funktionstüchtig ist.
Darf ich auch nach 2028 eine Gasheizung einbauen?
Ja, wenn diese in Zukunft auch mit Wasserstoff oder klimaneutralem Biogas betrieben werden kann. Dafür muss es für die Gegend, in der das Haus steht, aber eine Zusage geben, dass Biogas und Wasserstoff auch tatsächlich per Leitung verfügbar sind. Die Umstellung von Erdgas auf die klimafreundlichen Alternativen soll dann schrittweise erfolgen.
Wenn der Wert des Hauses in keinem Verhältnis zum notwendigen Sanierungsaufwand oder dem Kaufpreis einer Wärmepumpe steht, wäre auch der Einbau einer konventionellen Gasheizung möglich. Dafür muss man jedoch eine Ausnahme beantragen. Entscheiden werden dies wohl künftig die Bauämter. Eine staatliche Förderung gibt es für den Einbau einer herkömmlichen Gasheizung allerdings nicht.
Sollte ich mir jetzt noch schnell eine neue Gasheizung einbauen?
Gasheizungen sind im Vergleich zu Wärmepumpen derzeit relativ günstig in der Anschaffung. Dennoch raten Experten eher davon ab, sie jetzt noch einzubauen. Denn über die wahrscheinliche Lebensdauer bergen Gasheizungen gleich mehrere Kostenrisiken. So wird der CO2-Preis in den kommenden Jahren massiv ansteigen und auch Erdgas zum Heizen verteuern. Nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine ist der Weltmarktpreis für Gas zudem gestiegen. Auch künftig ist es möglich, dass politische Ereignisse Gas stark verteuern. Und in Zukunft ist nicht gesagt, dass die Bundesregierung mit Milliardensubventionen den Preis für Verbraucher künstlich niedrig hält. Schließlich wird auch die Zahl der Gasheizungen insgesamt abnehmen. Dadurch werden Netzentgelte für den Betrieb der Gasleitungen auf weniger Haushalte umgelegt – auch hier werden Kostensteigerungen erwartet. Angesichts dieser Faktoren raten Experten von Gasheizungen ab und empfehlen eher in Sanierung und Wärmepumpe zu investieren.
Wie wird der Einbau einer neuen Heizung künftig gefördert?
Es soll eine Grundförderung von 30 Prozent für Heizungen geben. Außerdem belohnt der Staat diejenigen, die schnell handeln. Wenn selbstnutzende Eigentümer bis 2028 ihre Heizung austauschen, gibt es weitere 20 Prozent Förderung. Nach 2028 wird dieser Geschwindigkeitsbonus schrittweise abgesenkt.
Haushalte mit bis zu 40 000 Euro zu versteuerndem Einkommen erhalten weitere 30 Prozent Förderung. Die Gesamtförderung ist allerdings bei 70 Prozent gedeckelt. Der maximale Zuschuss beträgt 21 000 Euro.
Was gilt für Mieter?
Der Vermieter kann die Kosten für den Einbau einer neuen Heizung auf den Mieter umlegen, allerdings mit maximal 50 Cent pro Quadratmeter. Die Betriebskosten sind hingegen nicht gedeckelt. Wenn sich der Vermieter also für eine teure Heizungsvariante (z.B. eine Wasserstoffheizung) entscheidet, muss der Mieter diese Betriebskosten zahlen.
Was raten Experten?
Vor allem zu guter Beratung. „Durch die Technologieoffenheit sind viele Optionen auf dem Tisch“, sagt Jutta Gurkmann, Leiterin Verbraucherpolitik bei der Verbraucherzentrale Bundesverband. „Einige davon können zu Kostenfallen werden“, warnt sie, etwa wenn es um das Heizen mit Wasserstoff geht. Zudem gebe es nicht nur die Heizung zu berücksichtigen, sondern auch den Zustand des Gebäudes. Ein Heizungstausch sollte nie isoliert, sondern stets im Zusammenhang mit anderen möglichen Sanierungsmaßnahmen betrachtet werden.
Ein weiterer Tipp der Verbraucherexpertin: „Man sollte sich nicht erst informieren, wenn die Heizung irreparabel kaputt ist.“ Frühe Planung hilft, mögliche Veränderungen am Haus können so Schritt für Schritt geplant werden. Und einen letzten Tipp hat Gurkmann auch noch: „Seien Sie nett zu ihrer Heizung. Lassen Sie sie regelmäßig warten und richtig einstellen, dann hält sie noch länger.“