Im Ministerium von Wirtschaftsminister Robert Habeck arbeitete man in dieser Woche unter Hochdruck an dem Gesetz. Foto: dpa/Kay Nietfeld

Bis zuletzt wurde am Gesetzentwurf gefeilt, kommende Woche könnte er den Bundestag passieren. Jedoch könnte das Bundesverfassungsgericht den Zeitplan kippen.

Nun ist es da. Die Ampel-Koalition hat am Freitag einen Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG), besser bekannt als Heizungsgesetz, vorgelegt. Schon das ist bemerkenswert, wenn man auf den Werdegang dieses Vorhabens zurückblickt. Kein Projekt der Ampel wurde derart kontrovers diskutiert, ob zwischen SPD, Grünen und FDP oder im ganzen Land.

Mehrfach hatte man sich vermeintlich geeinigt, auch nach dem Durchbruch, den man in den frühen Morgenstunden am Dienstag erreicht haben wollte. In den folgenden 48 Stunden zeigte sich aber, dass auch diese erneute Einigung von SPD, Grünen und FDP unterschiedlich interpretiert wurde. Währenddessen standen die Beamten aus dem Wirtschafts- und Klimaministerium von Robert Habeck (Grüne) unter enormem Druck. Sie mussten aus der Einigung einen rechtsfesten Text schmieden.

Kurz nach Freitagmittag gibt es Gewissheit

Doch am Freitag, kurz nach Mittag, gab es endlich Gewissheit: Auf 111 Seiten ist schwarz auf weiß dargelegt, was künftig gelten soll. Es ist ein Dokument, das die Koalition dem Bundestag vorlegen und dessen Abgeordnete darüber abstimmen können.

Das grundlegende Ziel des Gesetzes bleibt: Vom kommenden Jahr an sollen neu eingebaute Heizungen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Faktisch sollen damit in der Breite keine klassischen Öl- und Gasheizungen in den kommenden Jahren mehr eingebaut werden. Das gilt zunächst für Neubauten. In Bestandsgebäuden gilt es nur dort, wo bereits eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Diese soll in allen Gemeinden spätestens 2028 abgeschlossen sein. Wo die Wärmeplanung noch nicht abgeschlossen ist, wird kein Bürger verpflichtet, zu handeln. Der Austausch von Heizungen wird künftig mit mindestens 30 und maximal 70 Prozent des Kaufpreises gefördert.

In den letzten Verhandlungen und bei der Formulierung des Gesetzestextes ging es vor allem um die noch strittigen Detailfragen. Einer der wichtigen Streitpunkte war dabei die Altersgrenze: Die Ampel-Fraktionen hatte ursprünglich eine geplante Sonderregel für Menschen über 80 Jahre vorgeschlagen. Für selbstnutzende Eigentümer von Gebäuden mit bis zu sechs Wohnungen, die älter als 80 Jahre sind, sollte im Havariefall die Pflicht entfallen, eine Heizung mit 65 Prozent Ökostrom einzubauen. Diese Altersgrenze fällt nun aber weg.

Vertreter der Ampel-Koalition zeigten sich am Freitag zufrieden. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte in Bremerhaven, es sei gut, dass nun eine Einigung zustande gekommen sei. „Das war dringend erforderlich.“ Der Kern des Gesetzes bleibe gewahrt. Verena Hubertz, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Bundestag kommentierte: „Das GEG ermöglicht jetzt Klimaschutz, der sozial verträglich und finanzierbar ist.“

Ulrich Schneider, der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands sagte dieser Redaktion, er sei erleichtert über den gefundenen Kompromiss. „Bei der angekündigten Förderung und dem Mieterschutz scheint – verglichen mit dem, was zwischenzeitlich zu befürchten war – ein ordentlicher Kompromiss gelungen zu sein.“

Klimaziele werden verfehlt, bemängeln Klimaschützer

Kritik kam von Seiten der Denkfabrik Agora Energiewende. Deren Deutschland-Direktor Simon Müller sagte dieser Redaktion: „Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf verfehlen wir unsere Klimaziele.“ Auch bemängelte Müller, dass das Gesetz in vielen Regionen erst ab dem Jahr 2028 greift. „Schnellere Klarheit brauchen wir bei der kommunalen Wärmeplanung. 2028 ist zu spät, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen“, sagte Müller. Lob fand er allein für die Förderung und die Regelungen zum Mieterschutz.

Wie geht es nun weiter? Am Montag kommender Woche ist im Bundestag eine weitere Expertenanhörung geplant. Am Donnerstag oder Freitag könnte dann der Bundestag das Gesetz verabschieden. Am Freitag tagt ebenfalls der Bundesrat, den das Gesetz dann am letzten Tag vor der parlamentarischen Sommerpause passieren könnte.

Jedoch könnte das Bundesverfassungsgericht diesen Zeitplan noch durchkreuzen: Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hat in einem Eilverfahren eine einstweilige Verfügung beantragt, da er durch die kurze Beratungsfrist seine Rechte als Abgeordneter eingeschränkt sieht. Die Entscheidung des Gerichts steht noch aus.