Die EU-Kommission plant Änderungen, die alle Autofahrer in Deutschland betreffen. Foto: IMAGO/localpic/IMAGO/Rainer Droese

Führerschein-App, doppelte Probezeit und europaweite Regeln – die EU plant neue Richtlinien für den Führerschein. Welche Änderungen auf Autofahrer zukommen: Ein Überblick.

Die EU-Kommission will die europaweit geltende Führerscheinrichtlinie überarbeiten. Für diese Änderungen wurde bereits am 1. März 2023 der erste Entwurf veröffentlicht.

„Die Vorschläge der Kommission gehen im nächsten Schritt an das Europaparlament und die Mitgliedstaaten zur Beratung“, informiert der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC). Wann die geplanten Änderungen in Kraft treten, ist bisher nicht bekannt - dass viele Autofahrende und Führerschein-Prüflinge davon betroffen wären, jedoch schon.

Die neuen Änderungen in der Übersicht

Führerschein-Entzug europaweit anerkannt

Egal ob Entziehung des Führerscheins, Einschränkung oder Aussetzung der Fahrerlaubnis – alle Anliegen „sollen künftig von den Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt werden“, schreibt der ADAC.

Was sich für Fahrschüler verändert

Das „Begleitete Fahren“ hat sich in Deutschland bereits etabliert. Seit einigen Jahren kann der Pkw-Führerschein (Klasse B) in Deutschland schon mit 17 Jahren erworben werden – vorausgesetzt ein Autofahrer über 30 Jahre mit mindestens fünf Jahren Fahrerfahrung, sitzt auch im Auto. Jetzt sollen „die Rahmenbedingungen für das begleitete Fahren sollen vereinheitlicht und EU-weit anerkannt werden“, klärt der ADAC auf. „Fahrten im Rahmen des begleiteten Fahrens über die Landesgrenzen hinweg wären dann möglich.“ Zusätzlich soll eine einheitliche, europaweite Probezeit von zwei Jahren eingeführt werden. Außerdem sieht der Entwurf die Möglichkeit vor, die theoretische und praktische Führerscheinprüfung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu absolvieren.

Fahrtauglichkeits-Check ab 70 Jahren

Die Gültigkeit des Führerscheins soll vom 70. Lebensjahr an auf fünf Jahre verkürzt werden. Zudem sollen die EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, die Erneuerung des Führerscheins an Fahrtauglichkeitstests oder weitere Überprüfungen zu knüpfen. „Der Führerschein muss dann im Alter regelmäßig umgetauscht werden. Ob und inwieweit das auch in Deutschland umgesetzt wird und wie ein derartiger Check aussehen könnte, ist noch unklar“, schreibt der größte Autoclub Deutschlands.

Probezeit kann sich verlängern

Nach der Fahrprüfung kommt die Probezeit – diese dauert normalerweise zwei Jahre. Nun plant die EU eine neue Regelung: „Mit jeder weiteren Klasse soll eine neue Probezeit beginnen. Wer sich also nachträglich überlegt, zusätzlich zum Pkw-Führerschein, noch einen Motorrad-Führerschein zu machen, dem droht dann eine erneute Probezeit.“ Eine Ausnahme sei bisher nur für den erleichterten Aufstieg beim Motorrad-Stufenführerschein vorgesehen.

Neues Mindestalter für LKW-Führerschein

Bisher kann in Deutschland der Führerschein für die Klasse C (LKW) erst mit 21 und für die Klasse D (Busse) erst mit 24 Jahren erworben werden. Obwohl das Mindestalter viel diskutiert wurde, entschied sich die EU gegen eine Absenkung des Alters. „Ein begleitetes Fahren im Rahmen des Lkw-Führerscheins (C17) soll jedoch künftig möglich sein“, schreibt der ADAC.

Digitaler Führerschein

Die vierte Führerscheinrichtlinie sieht auch eine „zweite Chance“ für den digitalen Führerschein vor. Das Ziel sei es, eine entsprechende App auf Smartphone, die bei einer Autovermietung oder Polizeikontrolle als Nachweis ausreiche. „Für die Führerscheinscheckkarte ist außerdem ein QR-Code anstelle des heutigen Chips angedacht, um ihn fälschungssicherer zu machen.“

Alternative Kraftstoffe statt erneute Fahrprüfung

Der Führerschein der Klasse B umfasst die Erlaubnis Kraftfahrzeuge – auch Wohnmobile – bis zu 3,5 Tonnen zu fahren. Nun schlägt die Kommission vor, die Gewichtsgrenze auf rund 4,2 Tonnen anzuheben. Allerdings soll dies nur für Kraftfahrzeuge gelten, mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden.