Nicht an allen Touristenhotspots darf man Fotos machen. (Symbolbild) Foto: IMAGO/ingimage/ via imago-images.de

Ein Urlaubsselfie für Social Media? Das ist nicht überall gern gesehen und kann an manchen Orten horrende Strafen nach sich ziehen.

Ob ein Schnappschuss für die Chatgruppe, ein Beitrag für den Instagram-Feed oder eine ganze Sammlung für das Familienalbum: Urlaubsfotos von Sehnsuchtsorten und Touristenattraktionen sind aus dem Urlaub nicht mehr wegzudenken. Mit diesen Bildern können wir Erlebtes festhalten, teilen und auch Jahre später noch in Erinnerungen schwelgen.

Foto-Verbot für Besucher des Tour Eiffel

In Paris, der Stadt der Liebe, gehört ein Abstecher zum berühmten Eiffelturm fest ins Programm. Doch hier muss man besonders bei Nacht vorsichtig sein. Das Urheberrecht verbietet es Besuchern, den 330 Meter hohen Turm zu fotografieren, wenn die Bilder im Anschluss für gewerbliche Zwecke genutzt werden. Denn die Lichter-Show des Künstlers Pierre Bideau, die den Eiffelturm bei Nacht funkeln und strahlen lässt, gilt seit 1985 als schützenswertes Kunstwerk.

Für den privaten Gebrauch dürfen Besucher den Touristenmagnet natürlich ablichten. Wird das Foto allerdings veröffentlicht, braucht man die Genehmigung der Societe d’Exploitation de la Tour Eiffel (SETE). Dafür fallen je nach Verwendungszweck unterschiedlich hohe Gebühren an.

Also sollte man bei der Veröffentlichung vorsichtig sein, sonst wird die Urlaubskasse ganz schön strapaziert.

Schutz von Grabstätten

Er ist eines der sieben Weltwunder und Magnet für Millionen Touristen: der Taj Mahal in Indien. Fotos vom Inneren des beliebten Reiseziels dürfen Besucher jedoch nicht machen. Denn das historische Gebäude ist seit dem Jahr 1631 ein Mausoleum für Mumtaz Mahal, Frau des damaligen Großmoguls Shah Jahan. Um die Grabstätte zu schützen und den Toten Respekt zu zollen, dürfen Touristen das Bauwerk nur von außen fotografieren.

Die Handys und Kameras müssen auch in der imposanten Westminster Abbey in London in der Tasche bleiben. Neben den traditionellen Krönungszeremonien der Königinnen und Könige finden hier auch verstorbene Monarchen ihre letzte Ruhestätte. Das Kircheninnere dient daher zur Andacht, weshalb das Fotografieren während des Gottesdienstes und zu Konzerten streng verboten ist. Wenn keines dieser Events stattfindet, dürfen Besucher Fotos für private Zwecke aufnehmen.

Schloss Neuschwanstein verbietet Fotos

Auch im bayrischen Schloss Neuschwanstein ist die Aufnahme der Räumlichkeiten klar geregelt. Das Innere des Schlosses können die Besucher sowieso nur im Rahmen von Führungen besichtigen. Fotos dürfen hier laut der bayrischen Schlösserverwaltung nicht gemacht werden, da so der reibungslose Betrieb gestört würde. Im Außenbereich ist das Aufnehmen nicht kommerzieller Fotos hingegen erlaubt.