Die Gesellschaft wandelt sich: Buschmanns „Verantwortungsgemeinschaft“ soll dem Rechnung tragen. Foto: dpa/Michael Kappeler

Das neue Rechtsinstitut schafft einen rechtlichen Rahmen, der vieles einfacher macht, findet unser Berlin-Korrespondent Norbert Wallet.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will mit der „Verantwortungsgemeinschaft“ ein neues Rechtsinstitut schaffen, mehr als eine unverbindliche Wohngemeinschaft, weniger als eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft. Die erste Reaktion ist unwillkürlich: Ist das jetzt wirklich nötig? Die Antwort ist klar. Nein, natürlich nicht. Man kann natürlich so weitermachen wie bisher. Aber das macht die Reform weder überflüssig noch sollte deshalb abgelehnt werden.