Die Starterlaubnis für Kamila Walijewa wird auf Twitter kontrovers diskutiert. Foto: dpa/Andrew Milligan

Die russische Eiskunstläuferin Kamila Walijewa darf bei den Olympischen Winterspielen trotz Dopingverdacht starten. Im Netz stößt das Urteil des Sportgerichtshofs auf Unverständnis.

Peking - Sie darf antreten: Am Montag verkündete der Internationale Sportgerichtshof, dass die 15-jährige Russin Kamila Walijewa im olympischen Eiskunstlauf-Einzelfinale am Dienstag startberechtigt ist – trotz eines bestehenden Dopingverdachts. Auf Twitter stößt die Entscheidung auf wenig Verständnis.

Ein anderer User spricht gar von einem „Kniefall vor den Russen“, die in der Vergangenheit schon öfter durch Dopingfälle für Negativschlagzeilen gesorgt haben und deshalb derzeit nur als „Olympische Athleten aus Russland“ an den Start gehen dürfen.

Für Kritik sorgt auch die Urteilsbegründung, wonach Walijewa noch nicht 16 Jahre alt sei und daher nicht belangt werden könne. Mehrere User erwarten in Zukunft sogar eine Häufung von Dopingfällen bei Minderjährigen:

Lesen Sie aus unserem Plus-Angebot: Darum geht es im Fall Kamila Walijewa

Die deutsche Eiskunstlauf-Olympiasiegerin Katharina Witt hatte in diesem Zusammenhang wenige Stunden vor der Urteilsverkündung des internationalen Sportgerichtshofs auf Facebook gefordert, das Mindestalter für die Teilnahme an Olympischen Spielen auf 18 Jahre anzuheben. Für alle Minderjährigen seien die Jugendspiele ins Leben gerufen worden.

Die Hintergründe zum Fall Walijewa gibt es auch hier im Video:

In unserem Newsblog können Sie alle Entwicklungen rund um Olympia 2022 verfolgen.