Der 540 K Innenlenker. Repro aus der Hersteller-Expertise von Mercedes-Benz. Foto:  

Ein Händler aus dem Kreis Ludwigsburg verkauft einen Mercedes-Benz, Baujahr 1937. Der Kunde wähnt sich im Besitz eines Originals, doch das Auto befindet sich nicht mehr exakt im Auslieferungszustand. Ist er deshalb nicht mehr original? Das muss jetzt das Landgericht klären.

Nie hätte er den Mercedes-Benz 540 K Innenlenker für rund 1,8 Millionen Euro gekauft, hätte er von den Veränderungen an dem Oldtimer gewusst. Unmissverständlich ist die Aussage des Käufers aus Hongkong auf die Frage des Richters am Landgericht Stuttgart. Der Käufer, ein Unternehmer aus Asien, hatte den Oldtimer von einem Fahrzeughandel im Kreis Ludwigsburg erstanden. Der Geschäftsmann aus Asien fordert die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Schließlich war zwischen den Parteien vertraglich vereinbart worden, dass der Vertrag unwirksam ist, wenn das Fahrzeug nicht „original“ ist.