Glühwein gehört zu jedem Weihnachtsmarkt. Die EU regelt über eine Verordnung, was ins Glas gefüllt werden darf. Foto: Andreas Arnold/dpa/Andreas Arnold

Die EU verlangt, dass in Zukunft alle Inhaltsstoffe auf dem Etikett einer Flasche angegeben werden müssen. Für Weihnachtsmärkte gibt es aber Entwarnung.

Weihnachtszeit ist Glühweinzeit. Er wärmt an kalten Abenden nicht nur Herz und Hände, sondern betört auch die Sinne mit seinem wohligen Duft nach Zimt und Anis. Die Zubereitung des traditionellen Glühweins braucht allerdings Zeit und Muße, weshalb die meisten Genießer sich eher aus dem Supermarktregal bedienen.

Dass den Verbrauchern dort nicht irgendeine gepanschte Brühe verkauft wird, darüber wacht mit Argusaugen die EU. In der Lebensmittel-Informationsverordnung 1169/2011 ist geregelt, was als „aromatisiertes Weinerzeugnis“ in den Handel kommen darf. Die exakten Zutaten des Glühweins blieben bisher aber ein Geheimnis der Hersteller, was manche Konsumenten angesichts des bisweilen übertrieben süßen Geschmacks auch gar nicht so genau wissen wollten.

Die EU glaubt an den mündigen Verbraucher

Die Gesetzgeber in der Europäischen Union sind aber der Überzeugung, dass der mündige Verbraucher alles wissen sollte, weshalb von ihnen die EU-Verordnung 2021/2117 ersonnen wurde. Darin wird festgeschrieben, dass die exakten Angaben zum Nährwert und zu den Zutaten auf den Etiketten der Glühweinflaschen oder Tetra-Packs zur Pflicht werden muss. Stichtag ist der 8. Dezember.

Das heißt, der Konsument wird in Zukunft nicht nur über den Alkoholgehalt informiert, sondern auch darüber, ob echter Zucker oder Süßungsmittel verwendet wurde. Auch muss genau nachzulesen sein, welche Gewürze wie Zimt, Gewürznelken, Orangenschalen oder andere Beigaben dem Glühwein seinen typischen Geschmack verleihen. Viel Wert legte der Gesetzgeber auch auf eine Nährwerttabelle, in der etwa der Zuckergehalt angegeben ist, von dem einem Liter Glühwein bisweilen bis zu 100 Gramm beigemischt sind. Das heißt: ein Becher des köstlichen Getränkes kann eine wahre Kalorienbombe sein.

Proteste von den Herstellern

Der Aufschrei der Hersteller war natürlich groß. Sie befürchteten angesichts dieser Flut an Informationen, dass die Etiketten ihrer Glühweine in Zukunft dem Beipackzettel eines Arzneimittels gleichen könnten. Doch die Brüsseler Gesetzgeber hatte in diesem Fall ein Einsehen. Die Zutaten müssen – mit Ausnahme von Allergenen – nicht direkt auf dem Etikett aufgelistet werden. Die einschlägigen Branchenmagazine empfehlen den Herstellern die Nutzung von QR-Codes, die sich auf anderen Verpackungen bereits als sehr nützlich erwiesen hätten. Wer wissen will, was in seinem Glühwein steckt, muss also das Etikett mit seinem Smartphone scannen und erhält die Informationen auf der Seites des Herstellers.

Ausnahmen für Weihnachtsmärkte

Und es gibt noch eine Ausnahme: auf den Tassen am Glückweinstand des traditionellen Weihnachtsmarktes wird man solche QR-Codes vergeblich suchen. Denn diese Getränke gelten als lose Ware und unterliegen nicht der neuen EU-Kennzeichnungspflicht. Geregelt ist dort nur zum Beispiel der Zucker- und Alkoholgehalt – der Rest ist Geschmackssache.