Gerät kaputt – Garantie abgelaufen: was jetzt? Foto: gms/Jens Schierenbeck

Die EU will das Recht auf Reparatur stärken. Das ist der richtige Weg, wird aber nicht immer funktionieren wie geplant.

Wer kennt es nicht? Der Toaster hat zwei Jahre lang ohne Probleme funktioniert, doch kaum ist die Garantie abgelaufen, geht das Gerät kaputt. Der Hersteller lehnt die Reparatur ab, weil das zu umständlich sei. Auch der kleine Repair-Shop um die Ecke scheitert, weil wichtige Teile nicht mehr lieferbar oder fest im Toaster verbaut sind und deshalb nicht ausgetauscht werden können. Also landet das Gerät auf dem Müll.

Unnötigen Elektroschrott vermeiden

Angesichts der wachsenden Abfallberge ist das vom Europaparlament geforderte Recht auf Reparatur der richtige Weg raus aus einer Wegwerfgesellschaft. Dazu zählt auch die bereits auf dem Tisch liegende Ökodesign-Verordnung, mit der innerhalb der EU ebenfalls unnötiger Elektroschrott vermieden werden soll. Sie setzt schon bei der Entwicklung eines Geräts an. Ziel ist es, dass die Alltagsgegenstände so gebaut werden, dass sie länger funktionieren, leichter zu reparieren oder einfacher wiederzuverwerten sind.

Smartphones werden häufig ausrangiert

Für Geräte wie Toaster oder Waschmaschinen bedeutet das einen großen Fortschritt. Es fällt weniger Müll an und stärkt auch die Position der Verbraucher. Hersteller und Reparaturbetriebe werden sich darauf einstellen müssen. Zweifelhaft aber ist, ob auch Smartphones oder die immer beliebter werdenden Smartwatches häufiger repariert werden. Sie sind längst zu Lifestyleprodukten geworden, die in geradezu atemberaubender Geschwindigkeit weiterentwickelt werden. Im Zweifel werden sich viele Besitzer wohl eher für ein neues, „stylisheres“ Gerät mit verbesserten Funktionen entscheiden, wenn das alte kaputt ist. Davon wird sie auch ein verbessertes Recht auf Reparatur nicht abhalten.