Wer ein Balkonkraftwerk installieren will und noch einen alten Stromzähler hat, muss ihn vom Netzbetreiber austauschen lassen. Foto: Imago/Robert Poorten/n

Manche Netzbetreiber verlangen Geld für den Tausch des Stromzählers, wenn man ein Balkonkraftwerk installiert. Christian Muth aus Offenburg hat sich dagegen gewehrt. Das Thema betrifft auch viele andere.

Für Christian Muth ist die Sache in seinem Sinne ausgegangen. Doch viele andere Menschen wüssten nicht, dass sie Geld zurückfordern können, sagt er. Muth hat im Oktober 2022 ein Balkonkraftwerk installiert. Dabei handelt es sich um ein Gerät, mit dem man derzeit maximal 600 Watt Sonnenstrom in der Spitze erzeugen darf. Da im Falle von Muth noch ein alter Stromzähler verbaut war, musste dieser gegen einen moderneren getauscht werden. So weit, so normal. Allerdings habe der Netzbetreiber, der den Zähler getauscht hat, dafür 113,05 Euro verlangt. Der 37-Jährige sagt: „Ich habe das als Betrug gewertet.“

Christian Muth, der in der Nähe von Offenburg wohnt, hat sich ins Thema eingelesen und, wie er selbst sagt, wochenlang am Feierabend die Rechtslage studiert. Dabei ist er unter anderem darauf gestoßen, dass es Netzbetreiber gibt, die den Zähler kostenlos tauschen, aber eben auch solche, die etwas dafür wollen. Er habe sich schriftlich mit seinem Netzbetreiber – den Gemeindewerken Schutterwald – herumgestritten, diese hätten aber an den Gebühren festgehalten. „Das hat sich richtig hochgeschaukelt“, berichtet er. Bis zum Frühling 2023.

Clearingstelle: Keinen Anspruch auf Zahlung

Den Wendepunkt in seiner Geschichte brachte die Clearingstelle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, die als neutrale Instanz außergerichtlich Streitigkeiten unter anderem beim Erneuerbare-Energien-Gesetz klärt. Der Messstellenbetreiber habe „keinen Anspruch gegen die Anlagenbetreiberin bzw. den -betreiber auf Zahlung eines angemessenen Entgeltes“, ist in einer Empfehlung der Clearingstelle vom 22. Februar 2023 zu lesen. Er habe „lediglich einen gesetzlichen Anspruch auf Erhebung eines Entgeltes maximal in Höhe der Preisobergrenze“. Das entspricht höchstens 20 Euro im Jahr.

Im April habe ihm der Netzbetreiber schließlich das Geld zurückerstattet, sagt Muth. „Es sind zwar nur läppische 113,05 Euro, aber mir geht es ums Prinzip.“ Und deshalb ist die Angelegenheit für ihn auch noch nicht erledigt. „Denn viele Leute wissen das einfach nicht.“ Er hat sich vorgenommen, aufzuklären. Nach einem Artikel in seiner Heimatzeitung über den Fall seien Hunderte von Reaktionen bei ihm eingegangen. „Da habe ich schon einigen geholfen.“

Das ganze Thema Balkonkraftwerk hat es ihm inzwischen angetan. Er ist gelernter Lagerlogistiker und aktuell Betriebsleiter einer Indoor-Freizeit-Welt in der Schweiz. „Ich überlege inzwischen, mich selbstständig zu machen“, sagt er. Er spielt mit dem Gedanken, Balkonkraftwerke mit Speicher – sogenannte Inselanlagen – zu vertreiben.