In Arbeitsräumen von Unternehmen soll es laut dem Verordnungsentwurf höchstens 19 Grad warm sein. (Symbolfoto) Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth/Achim Zweygarth

Ab September soll eine Verordnung mit einer Reihe von Energiesparmaßnahmen in Kraft treten. Laut einem Entwurf soll es am Arbeitsplatz höchstens 19 Grad warm sein. Weitere Maßnahmen sind zudem geplant.

Im Herbst wird die Energiekrise spürbare Auswirkungen haben. Ab September soll eine Verordnung mit einer Reihe von Energiesparmaßnahmen in Kraft treten, die sechs Monate – bis 28. Februar 2023 – Bestand haben könnte. Laut dem Verordnungsentwurf soll es am Arbeitsplatz höchstens 19 Grad warm sein, Einzelhändler sollen die Türen ihrer Geschäfte geschlossen halten, Werbung soll nachts nicht leuchten, private Schwimmbäder nicht mehr mit Strom oder Gas beheizt werden.

„Bei der Energieeinsparung handelt es sich um eine Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Unternehmen, Verbraucherinnen und Verbrauchern“, heißt es im Entwurf. Jede eingesparte Kilowattstunde helfe ein Stück weit aus der Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen heraus. 

Pflicht zum „angemessen“ Heizen bleibt

Für Verbraucher heißt das konkret: Vereinbarungen über eine bestimmte Temperatur in Mietwohnungen „sind unwirksam“. Die Mieterinnen und Mieter sind aber weiter verpflichtet, „angemessen“ zu heizen und zu lüften, um so „Substanzschäden“ zu verhindern wie etwa Schimmel. 

Private Innen- und Außenpools dürfen nicht mit Gas oder Strom aus dem Netz beheizt werden, das sei keine „lebensnotwendige Nutzung“. Ausnahme: Das Schwimmbad wird für therapeutische Anwendungen genutzt. Pools in Hotels, Freizeiteinrichtungen oder Rehazentren sind nicht betroffen. 

In Arbeitsräumen - sowohl in Unternehmen als auch in öffentlichen Gebäuden - soll laut Verordnung nur noch bis auf bestimmte Maximalwerte geheizt werden dürfen: Für „körperlich leichte und überwiegend im Sitzen ausgeübte Tätigkeiten“ sind das 19 Grad Celsius, für „körperlich schwere Tätigkeiten“ zwölf Grad. 

Einzelhandel und Werbewirtschaft von Maßnahmen betroffen

Auf Unternehmensseite sind vor allem Einzelhandel und Werbewirtschaft betroffen: Das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen in Geschäftsräumen des Einzelhandels ist untersagt, es sei denn, es handelt sich um einen Notausgang oder Fluchtweg. Werbeanlagen dürfen von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr nicht beleuchtet sein. 

In öffentlichen Gebäuden sollen Flure, große Hallen oder Technikräume in öffentlichen Gebäuden möglichst nicht mehr geheizt werden - ausgenommen sind Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Kindertagesstätten. Boiler und Durchlauferhitzer sollen nicht für die Warmwasserbereitung zum Händewaschen genutzt werden. Kalt duschen ist nicht vorgeschrieben. 

Beleuchtung von außen „ist untersagt“

Weiter heißt es in dem Verordnungsentwurf: Die Beleuchtung öffentlicher Gebäude von außen „ist untersagt“; brennen darf die Sicherheits- und Notbeleuchtung. Habeck hatte die Energiesparverordnung Mitte August angekündigt und auch erste Einzelheiten genannt. Sie soll laut Wirtschaftsministerium direkt vom Bundeskabinett ohne Beteiligung des Bundestags oder Bundesrats beschlossen werden - laut „Bild“-Zeitung am Mittwoch kommender Woche.

Im August war der Gas-Notfallplan der EU in Kraft getreten. Die Mitgliedsländer sollen demnach ab Anfang August bis März kommenden Jahres 15 Prozent Gas einsparen - verglichen mit dem Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre dieser Periode. Wie die 27 EU-Länder dies tun, bleibt ihnen selbst überlassen. Das deutsche Einsparziel lautet 20 Prozent.

Zweite Verordnung soll folgen

Neben der „Kurzfristenenergiesicherungsverordnung“ will die Regierung eine zweite Verordnung mit Maßnahmen erlassen, die „mittelfristig“, nämlich zwei Jahre lang gelten sollen. Darin ist etwa die Pflicht für Eigentümer zu einer jährlichen Heizungsprüfung vorgesehen; sie sollen zudem die Vorlauftemperaturen bei der Warmwasserversorgung senken oder nachts weniger heizen. Für diese Verordnung ist aber die Zustimmung des Bundesrates nötig. 

Beide Verordnungen zusammen sollen jährlich Einsparungen von 20 Terawattstunden Gas bringen, das wären zwei Prozent des Verbrauchs in Deutschland, heißt es im Verordnungsentwurf weiter. Beim Strom sollen damit mehr als zehn Terawattstunden eingespart werden. Die vielen Einsparvorschriften sollen demnach auch einen „Signal- und Vorbildeffekt entfalten“ - und weitere freiwillige Energiesparmaßnahmen anstoßen.