Das geplante Neun-Euro-Monatsticket für den ÖPNV sorgt noch für Diskussionen. Foto: dpa/Andreas Arnold

Die Bundesregierung will Verbraucher wegen der hohen Preise in mehreren Bereichen entlasten. Doch bei einigen Vorhaben gibt es noch Hürden.

Seit Monaten bekommen die Verbraucher in Deutschland die Folgen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges durch hohe Energie- und Verbraucherpreise zu spüren. Mit Hilfe zweier Entlastungspakete versucht die Ampel-Koalition, den Preissteigerungen entgegenzutreten. Ein Überblick, was unter anderem kommen soll – und wo es noch Streitpunkte gibt.

Energiepreispauschale Die größten inhaltlichen Fragezeichen stehen noch hinter einer Einmalzahlung von 300 Euro für alle Erwerbstätigen der Steuerklassen 1 bis 5. Fest steht: Das Geld soll von den Arbeitgebern mit dem Gehalt ausgezahlt werden. Die Zahlung ist einkommenssteuerpflichtig, wodurch gewährleistet werden soll, dass Menschen mit niedrigeren Einkommen stärker von der Pauschale profitieren. Der Anspruch für eine Auszahlung entsteht laut Gesetzentwurf zum 1. September, doch hier bedarf es nach Ansicht des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) noch inhaltlicher Präzisierungen im Gesetzestext. „Aufgrund der notwendigen Anpassungen der IT sowohl aufseiten der Verwaltung als auch in den Unternehmen und der Sommer-Urlaubszeit ist der Zeitplan durchaus ambitioniert“, bilanziert Carsten Rothbart vom ZDH. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion kritisiert, dass die Pauschale nicht für Rentner ohne Nebenerwerbstätigkeit gilt und an Selbstständige und Minijobber nur mit Verzögerung – möglicherweise erst im Mai 2023 – ausgezahlt werden könnte.

„Neun-Euro-Ticket“ Von Anfang Juni bis Ende August für neun Euro im Monat im Nah- und Regionalverkehr durch die Republik fahren: Was sich der Bund einfach vorgestellt hat, erweist sich als kompliziert – bis Mitte Mai müssen noch Differenzen ausgeräumt werden. Denn der Bund möchte zwar die geschätzten Kosten von 2,5 Milliarden Euro übernehmen, doch ob das genügt, ist unklar. Die Länder befürchten, mögliche Mehrkosten selbst tragen zu müssen. „Die Länder dürfen sogar noch die neun Euro behalten, die sie einnehmen. Damit können sie die Verwaltungskosten decken“, sagt Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP). Es gebe daher keinen Grund, das Ticket scheitern zu lassen.

Familienzuschuss Mit einem einmaligen „Kinderbonus“ von 100 Euro pro Kind möchte der Bund ab Anfang Juli Familien entlasten. Der Zuschuss soll über die Familienkassen zusätzlich zum Kindergeld gezahlt werden. Ob dies tatsächlich ab Juli geschieht, weiß man dort jedoch noch nicht. „Wir haben in den vergangenen zwei Jahren im Hinblick auf die ausgezahlten Kinderboni – die in ihrer Fallgestaltung ähnlich konzipiert waren – bereits ausreichend Erfahrung gesammelt und Routinen entwickelt“, sagt Mathias J. Ringler, Sprecher der Geschäftsleitung der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Daher ließe sich aller Voraussicht nach auch der Familienzuschuss „nahezu vollständig automatisch, somit unbürokratisch und auch zeitgerecht auszahlen“.

Heizkostenzuschuss Die Bundesregierung will Empfänger von Wohngeld oder BAföG bei den Heizkosten ab Sommer entlasten. Die Zuschuss-Höhe ist von der Anzahl der Personen in einem Haushalt abhängig: Ein Ein-Personen-Haushalt erhält 270 Euro, einem Zwei-Personen-Haushalt stehen 350 Euro zu. Für jedes weitere Haushaltsmitglied sollen 70 Euro hinzukommen. BAföG-Empfänger haben Anspruch auf einmalig 230 Euro. Die Auszahlung ist ab dem Sommer vorgesehen, wenn in der Regel die Heizkosten- und Nebenkostenabrechnungen eintreffen. Das Gesetz hat das Parlament bereits passiert.

EEG-Umlage An diesem Donnerstag entschied der Bundestag, dass die Umlage von zurzeit 3,72 Cent pro Kilowattstunde künftig nicht mehr von den Verbrauchern als Teil der Stromrechnung bezahlt werden muss.