Der ehemalige US-Präsident Trump hat mal wieder Ärger mit der Justiz. Foto: AFP/STRINGER

Ein Gericht in Florida hat das mit Spannung erwartete Begleitdokument zum Durchsuchungsbefehl in Mar-A-Lago veröffentlicht. Die rudimentären Informationen bestätigen die Brisanz der Ermittlungen.

Ein schwarzes Meer auf 38 Seiten und dazwischen Inseln mit alarmierenden Informationen. So sieht das als „Affidavit“ bekannte Begleitdokument aus, mit dem das Justizministerium die historische Razzia vom 8. August am Wohnsitz des Präsidenten begründet hatte. Die Ermittler argumentieren für die Beantragung des richterlichen Durchsuchungsbefehls, es sei sehr wahrscheinlich, in Mar-A-Lago Dokumente zu finden, die die nationale Sicherheit gefährdenden.

Der unkenntlich gemachte Unterzeichner des Dokuments nimmt Bezug auf die Auswertung von 15 Kisten mit Informationen, die Ex-Präsident Donald Trump auf Drängen des Nationalarchivs im Januar dieses Jahres zurückgegeben hatte. Dort seien Mitte Mai 184 Sätze an Dokumenten gefunden worden, die als Staatsgeheimnisse gekennzeichnet waren. Darunter fanden sich 92 Dokumente mit dem Vermerk „Geheim“ und 25 Dokumente mit „Top Secret“.

Information der nationalen Sicherheit

Aus einem von einem Vertreter Trumps am Montag veröffentlichten Schreiben des Nationalarchivs geht hervor, dass es sich zusammen um 700 Seiten mit Klassifizierungsvermerk handelte. „Basierend auf meiner Ausbildung und Erfahrung weiß ich, dass Dokumente dieser Geheimhaltungsstufe gewöhnlich NDI enthalten“, schreibt der Unterzeichner des Affidavits. Das Kürzel NDI weist darauf hin, dass es sich um Informationen aus dem Bereich der nationalen Sicherheit handelt. Unter anderem erwähnt das Affidavit Hinweise auf Dokumente mit Details über hoch angesiedelte „menschliche Quellen“, Informationen, die nicht mit Ausländern geteilt werden dürfen und Erkenntnisse der Abhördienste.

„Einige dieser Dokumente enthalten, wie es scheint, handschriftliche Notizen des FBPOTUS. Dieses Kürzel steht für „früheren Präsidenten“ und taucht immer wieder in dem Affidavit auf. Es finden sich nicht redigierte Passagen, aus denen das Hin und Her zwischen dem Justizministerium und Trump über die Lagerung der Unterlagen hervorgeht. Der Unterzeichner des Affidavits kommt zu dem Schluss, dass in Mar-A-Lago „der Lagerraum, die Suite des FPOTUS, Pine Hall, das ‚45 Büro’ und andere Räume auf dem Anwesen keine gegenwärtig autorisierten Plätze für die Unterbringung geheimer Informationen oder nationaler Sicherheitsinformationen sind“.

Das Affidavit begründet die Durchsuchung damit, dass aller Wahrscheinlichkeit nach „physische Dokumente und Beweis taugliche Unterlagen“ bei der Razzia gefunden würden, die die drei untersuchten Verbrechen beweisen könnten; darunter Verstöße gegen das Spionagegesetz, Behinderung der Justiz und den strafbaren Umgang mit Staatsgeheimnissen.

Trump sprich von PR-Täuschung

Die meisten Details verbergen sich auf 24 Seiten hinter schwarzen Balken. Dazu gehören die Namen der Zeugen, Methoden, Reichweite und Strategie der Ermittler. Als Begründung gibt der Unterzeichner an, “die Sicherheit und Privatsphäre einer signifikanten Zahl an zivilen Zeugen“ und die „Integrität der Ermittlungen“ müsse geschützt werden. Analysten heben es als bemerkenswert hervor, dass in diesem Fall vom Schutz der Personen vor einem ehemaligen Präsidenten der USA die Rede sei.

In einer ersten Reaktion klagte Trump auf seiner eigenen Plattform im Internet, das Affidavit sei eine „totale PR-Täuschung“ des FBI und Justizministeriums. „Nichts wird zum Thema ‚Nuklear‘ erwähnt“. Der Richter hätte niemals „den Einbruch in mein Zuhause“ erlauben dürfen. „Obama muss sehr stolz auf ihn sein.“ Trumps Statement bezieht sich auf einen exklusiven Bericht der Washington Post, die berichtet hatte, unter den „Top-Geheimen“ Dokumenten hätten sich Atomgeheimnisse der USA befunden. Tatsächlich stellten die FBI-Agenten Material sicher, das dieser Beschreibung entspricht.

Es keinen Hinweis auf den Stand der Ermittlungen oder eine bevorstehende Anklage Trumps. CNN berichtet unter Berufung auf einen Vertrauen des Ex-Präsidenten, Trump sei zunehmend nervös über die rechtlichen Konsequenzen der Dokumenten-Affäre. Er habe sich besorgt erkundigt, ob ihm eine Anklage drohe.

Die Rechtsexpertin Kimberly Wehle an der American University in Washington sagte gegenüber unserer Zeitung, dass Trump in schwere rechtliche Fahrwasser geraten sei. Gegen ihn werde wegen drei Straftatbeständen ermittelt, darunter Verstöße gegen das Spionageabwehrgesetz und Behinderung der Justiz. „Ich gehe davon aus, dass er angeklagt wird.“

Formale Fehler bei Trumps Verteidigung

Zuvor hatten die US-Medien unter Berufung auf Personen aus seinem Umfeld berichtet, Trump treffe seine Entscheidungen weitgehend allein. Er habe Schwierigkeiten, qualifizierte Anwälte zu finden, die ihn kompetent beraten und vor Gericht vertreten.

Der Schlingerkurs Trumps spiegelt sich auch in dem Widerspruch zwischen seinen Verlautbarungen auf „Truth Social“ und vor Gericht. Auf seiner eigenen Plattform im Internet hatte er lautstark die Veröffentlichung des gesamten „Affidavits“ verlangt. Seine Rechtsvertreter dagegen stellten bei Richter Reinhart keinen entsprechenden Antrag.

Stattdessen versuchten sie vor einem anderen Gericht in Florida die Einsetzung eines „Special Masters“ zu erzwingen, der durch das sichergestellte Material gehen soll. Aufgrund formaler Fehler bekamen Trumps Rechtsvertreter die Gelegenheit, ihre Klage ebenfalls bis diesen Freitag zu korrigieren.

Richter Reinhart hatte die Teil-Veröffentlichung des Affidavits angeordnet, weil er überragendes öffentliches Interesse daran ausmachte. „Ich kann nicht erkennen, warum das Affidavit komplett versiegelt bleiben soll“, erklärte er in seinem Beschluss. Er habe das Dokument mehrfach sorgfältig gelesen und glaube, dass Teile daraus verantwortlich freigegeben werden könnten.

Bei der Razzia des FBI in der Strandvilla Trumps handelte es sich um einen historisch einmaligen Vorgang. Besondere Brisanz erhielt die Durchsuchung, weil Trump eine erneute Kandidatur für das Weiße Haus erwägt. Er hält der Regierung vor, eine politisch motivierte „Hexenjagd“ gegen ihn zu betreiben und nennt die richterlich angeordnete Durchsuchung einen „Einbruch“.