Hinter der sonst glänzenden Fassade der Drogeriemarktkette dm gibt es helle Aufregung. Foto: Imago/mix1

Die Drogeriemarktkette dm muss vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe eine Niederlage hinnehmen: Die krankheitsbedingte Kündigung eines Ehepaars ist unwirksam. Geschäftsführer Harms erläutert, wie das Unternehmen damit umgeht.

Die Drogeriemarktkette dm hat vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe eine empfindliche Niederlage hinnehmen müssen: Das Gericht erklärte am Freitag die Kündigung eines Ehepaars für unwirksam. Den Kündigungsschutzklagen der Eheleute wurde damit stattgegeben, ihre Arbeitsverhältnisse bestehen fort.