Er brachte seine Nichte und einen Freund von ihr um, weil er glaubte, sie hätten ihn bestohlen. Gegen das Urteil einer lebenslangen Haft wurden keine Rechtsmittel eingelegt.
Das Urteil lebenslange Haft wegen eines Doppelmordes in Albstadt gegen einen 53 Jahre alten Mann ist rechtskräftig. Nach Auskunft des Landgerichts Hechingen vom Freitag wurden keine Rechtsmittel eingelegt. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts hatte den 53-Jährigen im Oktober wegen Mordes in zwei Fällen und einer Geiselnahme zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung wurde vorbehalten.
Im Dezember 2022 hatte der 53-jährige Italiener seiner 20-jährigen Nichte in ihrer Wohnung aufgelauert, sie gefesselt und mit einer Pistole bedroht, wie das Gericht weiter ausführte. Immer wieder fragte er sie nach vermeintlich gestohlenem Geld, da er davon ausging, von ihr bestohlen worden zu sein. Der Angeklagte war mit ihren Antworten nicht zufrieden, sondern von ihrem vermeintlichen Verhalten so enttäuscht, sodass er sie, wie er geplant hatte, mit einem Kabelbinder erdrosselte.
23-jährigen Freund der Nichte auf offener Straße erschossen
Ihre Leiche zerstückelte er laut Gericht in mehrere Teile und vergrub sie in seinem Garten. Wenige Tage später erschoss er einen 23-jährigen Freund der Nichte auf offener Straße in Albstadt, den er als einen Mittäter an den vermeintlichen Diebstählen verdächtigte. Nachdem er mehrmals auf ihn geschossen hatte, steckte er dem Toten einen Zehn-Euro-Schein in den Mund, bevor er sich der Polizei stellte. Das Gericht bewertete beide Tötungen als heimtückisch und sah das Vorliegen niedriger Beweggründe bei der Tötung des Freundes der Nichte an, da der Angeklagte aus reiner Rachsucht Selbstjustiz beging.