Der Hort in der Kita Gerlinger Straße wird aufgelöst. Offen ist der Zeitpunkt. Foto: Jürgen Bach

Die Stadt Ditzingen schließt einen Hort, um andernorts den Rechtsanspruch der Eltern auf einen Kitaplatz zu erfüllen. Mehrere Kinder sind betroffen.

So deutlich die Signale der Stadträte letztlich waren, so sehr hatten sie diese zuvor in der Diskussion bedauert: Die Hortbetreuung für Schulkinder in der Kita Gerlinger Straße in der Ditzinger Kernstadt soll eingestellt werden. Von einem „qualitativ hochwertigen“ Angebot war einerseits die Rede, das es aber andererseits angesichts neuer Angebote gar nicht mehr geben muss, deshalb ein Luxus sei. Schließlich gibt es die Möglichkeit, in der Ganztagsgrundschule die Kinder ebenfalls nach dem Unterricht betreuen zu lassen – wenn auch in anderer Qualität, wie es der Oberbürgermeister Michael Makurath (parteilos) formulierte. „Letztlich müssen Sie es politisch werten“, wandte er sich am Montag an den Ausschuss für Finanzen, Kultur und Soziales.

Für ihn war in der Diskussion vor allem der Aspekt der Verlässlichkeit des Angebots von Bedeutung. Eltern seien bei der Anmeldung davon ausgegangen, dass ihr Kind dort über die vierjährige Grundschulzeit nach dem Unterricht betreut würde. Darauf müssten sie sich auch verlassen können.

Warteliste in kommunalen Einrichtungen

Das war auch fraktionsübergreifend die Haltung der Räte in der Diskussion – und doch plädierten sie, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, für das Aus des Angebots. Offen ist der Zeitpunkt, wann der Hort geschlossen wird. Elf Kinder sind betroffen.

Der Grund für die Schließung ist der Rechtsanspruch der Eltern für die jüngeren Kinder. Doch es fehlen landesweit Erzieher in den Kitas, auch in Ditzingen. Für die kommunalen Einrichtungen gibt es laut der Verwaltung schon heute eine Warteliste: Wegen des Personalmangels können nicht alle Plätze belegt werden. Andernfalls würde das Personal mehr Kinder betreuen als gesetzlich erlaubt. Um die Qualität der Betreuung zu gewährleisten, gibt es landesweit Vorgaben für die Zahl der Erzieher und die Größe der Kitagruppen.

Zugleich haben Eltern von Kleinkindern und Kindergartenkindern im Alter von eins bis sechs Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. „Für Schulkinder besteht derzeit hingegen noch kein Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung. Diese soll erst sukzessive ab dem Schuljahr 2026 eingeführt werden“, teilt die Verwaltung mit. Die Stadt erfülle jedoch durch das flächendeckende Angebot an Ganztagsschulen in Wahlform, in Verbindung mit der ergänzenden kommunalen Betreuung, die Anforderungen an den angekündigten Rechtsanspruch schon heute weitgehend. Ein Angebot, wie es derzeit in der Kita Gerlinger Straße gemacht wird, gehe über den geplanten Rechtsanspruch hinaus. „Solange die Knappheit an Betreuungsplätzen für Kitakinder weiter besteht, ist es nach Ansicht der Verwaltung nicht vertretbar, den Schulkindern diese Betreuung in der Kita weiter zu gewähren, während es ein parallel eingeführtes und von zahlreichen Eltern genutztes etabliertes Betreuungsangebot an der Schule gibt“, argumentierte die Stadt. Jeder Platz, der in der Kita Gerlinger Straße durch ein Schulkind nach dem Unterricht und in den Ferien genutzt werde, blockiere einen Kitaplatz für ein jüngeres Kind.

Die betroffenen Eltern kritisierten die kurzfristige Entscheidung. Zunächst sah die Verwaltung vor, die Betreuung zum Schuljahreswechsel 2023/2024 zu beenden, zumal die Grundschule zugesichert hatte, die Kinder in der Ganztagsschule aufzunehmen. Die Eltern favorisierten ein Ende ein Jahr später, zum Schuljahr 2024/2025. Eine Einstellung der Schulkindbetreuung im Jahr 2024 würde „die für eine Umorganisation notwendige Zeit geben“, teilte Karsten Grillitsch im Namen der Kita-Eltern mit.

Die Stadträte folgten diesem Ansinnen nicht. Sie plädierten vor dem Hintergrund des einklagbaren Kitaplatzes für eine möglichst schnelle Schließung, nämlich bereits zum Jahresende 2023. Ob ein Wechsel in die Ganztagsgrundschule mitten im Schuljahr möglich ist, soll mit der Schule bis zur Sitzung des Gemeinderats am kommenden Dienstag geklärt werden.

Mehrere Kinder sind betroffen

Das noch einzige Hortangebot in der Stadt ist Ergebnis von über Jahre gewachsenen und in den Einrichtungen unterschiedlich ausdifferenzierten Betreuungsformen. Die Kita öffnet um 7 Uhr und schließt um 17 Uhr, die Schule beginnt um 8 Uhr, betreut wird längstens bis 16.30 Uhr.

Mehrere Kinder nehmen laut der Stadt jeweils die Betreuung am Morgen und am Nachmittag in Anspruch. In der Kita besteht keine Anwesenheitspflicht – in der Ganztagsschule hingegen schon. Sind die Kinder in der Ganztagsschule, müssen sie am Nachmittag in der Schule sein, ganz gleich, ob sie an dem einen oder anderen Tag auch zu Hause betreut werden könnten.