Endlos Formulare ausfüllen? Die Ampel-Regierung will lästigen Papierkram aus Ämtern verbannen. (Symbolbild) Foto: IMAGO/blickwinkel/IMAGO/R. Rebmann

Die Bürokratie in Deutschland raubt Bürgern viel Zeit und Nerven – auch weil nur wenige Behördengänge komplett digital erledigt werden können. Das soll ab 2028 besser werden.

Die Bürger Deutschlands sollen ab 2028 einen Rechtsanspruch auf elektronischen Zugang zu Verwaltungsleistungen des Bundes bekommen. Der Anspruch soll in einer Neufassung des so genannten Onlinezugangsgesetzes verankert werden, mit dem die Bundesregierung die Digitalisierung der Verwaltung beschleunigen will, wie die zuständigen Fachpolitiker der Koalitionsfraktionen am Montag in Berlin mitteilten. Der Bund bemüht sich seit Jahren, mehr Verwaltungsleistungen im Internet zugänglich zu machen - allerdings kommt die Umsetzung nur schleppend voran.

Der Rechtsanspruch gilt allerdings nicht für Leistungen, bei denen eine digitale Bereitstellung „technisch und rechtlich“ unmöglich ist oder die kaum genutzt werden. Auch ein Schadenersatz soll nicht eingeklagt werden können. Innerhalb von zwei Jahren - also nach der nächsten Bundestagswahl - soll das Bundesinnenministerium Standards und Schnittstellen für den Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen festlegen. Vom Bund aus könnten damit auch Impulse für die Digitalisierung der Verwaltung in den Bundesländern und Kommunen ausgehen. Das OZG 2.0 ist nach der Verabschiedung im Bundestag auch auf die Zustimmung des Bundesrats angewiesen.

Log-in mit ePerso soll vereinfacht werden

„Dieses Recht stärkt jeden Bürger mit dem Anspruch, Verwaltungsdienstleistungen auch online in Anspruch nehmen zu können, und erhöht somit den Druck zur Umsetzung“, sagte der digitalpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Maximilian Funke-Kaiser, der dpa.

Zur besseren Akzeptanz des zentralen Bundeskontos (Bund-ID) soll ein vereinfachtes Log-in beitragen, das sich den Gepflogenheiten beim Online-Banking annähert. Bislang müssen die Bürgerinnen und Bürger sich bei jeder Einwahl mit dem elektronischen Personalausweis („ePerso“) identifizieren. Künftig soll dies nur beim ersten Mal notwendig sein. Danach reicht auch eine Bestätigung durch biometrische Merkmale aus, etwa FaceID beim iPhone.

Am Sicherheitsniveau des Online-Bankings soll sich künftig auch das Verfahren orientieren, wenn jemand die sechsstellige PIN für seinen „ePerso“ vergessen haben sollte. Im Rahmen der aktuellen Sparmaßnahmen hatte das Innenministerium beschlossen, keine Rücksetzbriefe mehr zu verschicken, mit denen Nutzer ihre PIN zurücksetzen können. Dem Vernehmen nach will nun die Koalition am Briefversand festhalten. Die Ersatz-PINs sollen aber in einem 85-Cent-Brief verschickt werden, so wie dies auch von Banken praktiziert wird. Bis dem bislang verwendeten Verfahren seien 13 Euro pro Rücksetzbrief aufgelaufen. 

Auf dem Amt per Paypal bezahlen

Vereinfacht werden soll auch das Bezahlen, wenn Menschen auf dem Amt Gebühren entrichten müssen. Die Behörden sollen mehrere übliche Zahlungswege anbieten, die „möglichst barrierefrei und hinreichend sicher“ sind. Dazu gehören dem Vernehmen nach nicht nur Bargeld und die weitverbreitete Girocard, sondern auch Kredit- und Debitkarten, PayPal und andere digitale Zahlverfahren wie Apple Pay und Google Pay.

In dem Entwurf für das OZG 2.0 wird außerdem festgelegt, dass künftig vor allem offene Standards und offene Schnittstellen verwendet werden sollen. „Open-Source-Software (soll) vorrangig vor solcher Software eingesetzt werden, deren Quellcode nicht öffentlich zugänglich ist oder deren Lizenz die Verwendung, Weitergabe und Veränderung einschränkt“, heißt es in dem Entwurf. Unklar blieb dabei jedoch, ob damit eine weitere Nutzung von Software-Paketen wie Microsoft Office möglich sein wird, die nicht quelloffen angeboten wird.

Die Ampel-Koalition hinkt bei ihren Bemühungen zur Digitalisierung der Verwaltung dem geltenden Recht hinterher. Die erste Version des Onlinezugangsgesetzes verpflichtet Behörden bereits seit Ende 2022, genau 581 Behördenservices online verfügbar zu machen. Ende 2023 waren aber nur 81 der sogenannten OZG-Leistungen komplett online nutzbar. 96 weitere behördliche Dienstleistungen waren nach einer Untersuchung des Vergleichsportals Verivox immerhin teilweise online abrufbar. Anders als beim OZG 1.0 sind in dem neuen Gesetz keine verpflichtenden Zwischenschritte vor dem Jahr 2028 vorgesehen. Das erinnert ein wenig an den Klimaschutz, wo auch ambitionierte Ziele formuliert werden, diese aber nach Ansicht von Kritikern teils noch sehr weit in die Zukunft verlegt werden.

Bevölkerung sieht wenig Fortschritt bei Digitalisierung

Dass Deutschland bei der Digitalisierung zu langsam vorankommt, ist eine Ansicht, die sich in der Bevölkerung und bei Führungskräften in den vergangenen Jahren verfestigt hat. Dem Satz „Die Politik hat das Thema Digitalisierung zu wenig vorangetrieben“ stimmten bei einer repräsentativen Umfrage des Allensbach-Meinungsforschungsinstituts im Dezember 62 Prozent der Befragten zu.

Dass „Widerstände gegen die Digitalisierung“ in der öffentlichen Verwaltung Ursache für den mangelnden Fortschritt auf diesem Gebiet sind, glaubt dagegen nur rund jeder Vierte. Laut Umfrage sind 62 Prozent der Bevölkerung der Ansicht, dass auch die Aufteilung der Zuständigkeiten auf Bund, Länder und Kommunen ein Hemmschuh ist. 

„Die bisher bestehenden Hemmnisse und die strukturellen Fehler der Vorgängerregierung werden nun korrigiert“, verspricht Misbah Khan, Digital-Expertin der Grünen. Die Bundestagsabgeordnete räumt ein, dies sei „angesichts der Ausgangslage und der diversen Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Kommunen durchaus eine Herausforderung“.