Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will Job-Verweigerer schärfer sanktionieren (Archivfoto). Foto: AFP/JOHN MACDOUGALL

Arbeitsminister Hubertus Heil will die Sanktionen für Job-Verweigerer verschärfen. Was das für das Bürgergeld bedeutet.

. Im Zuge der für das kommende Jahr geplanten Haushaltskürzungen will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Sanktionen beim Bürgergeld verschärfen. Wer sich allen Jobangeboten verweigere, „muss mit härteren Konsequenzen rechnen“, sagte Heil der „Bild“-Zeitung für einen am Donnerstag online veröffentlichten Bericht. Wie aus einem Entwurf hervorgeht, der sich derzeit in der regierungsinternen Abstimmung befindet und dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, soll der sogenannte Regelbedarf künftig für bis zu zwei Monate komplett gestrichen werden, „wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte sich willentlich weigern, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen“.

Leistungen für die Kosten von Unterkunft und Wohnung sollen den Plänen zufolge auch im Fall einer kompletten Streichung des Regelbedarfs weiter gezahlt werden. Das Bürgergeld, das in diesem Jahr die Hartz-IV-Leistungen abgelöst hat, kann derzeit um bis zu 30 Prozent gekappt werden. Laut Gesetzentwurf könnten durch die Sanktionsverschärfung rund 170 Millionen Euro pro Jahr gespart werden, wovon der Bund einen Hauptteil von 150 Millionen Euro einbehalten würde. 20 Millionen Euro entfielen demnach auf die Kommunen.

Heil betonte, die „überwältigende Mehrheit“ der Leistungsbezieher arbeite konstruktiv mit. „Es kann nicht sein, dass eine kleine Minderheit das ganze System in Verruf bringt“, sagte er der „Bild“. In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, aus den Jobcentern gebe es Praxisberichte, dass „einige wenige“ Bürgergeldbeziehende zumutbare Arbeitsaufnahmen beharrlich verweigerten „und somit bewusst ihre Hilfebedürftigkeit aufrechterhalten beziehungsweise nicht vermindern“.

Union sieht sich in ihrer Kritik am Bürgergeld bestätigt

Darin heißt es weiter, dass die geplante komplette Streichung des Regelbedarfs in bestimmten Fallkonstellationen auch vom Bundesverfassungsgericht für möglich erachtet werde, wenn Betroffene etwa ohne wichtigen Grund einen Job nicht annehmen. Das Gericht hatte 2019 Kürzungen von mehr als 30 Prozent grundsätzlich für unzulässig erklärt.

Die Union begrüßte das Vorhaben und sieht sich in ihrer Kritik am Bürgergeld bestätigt. „Wir warnen als CDU/CSU seit Langem davor, dass zu lasche Bürgergeld-Sanktionen zu weniger Vermittlung in Arbeit führen“, sagte der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Stephan Stracke (CSU), den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Wer sich aus Bequemlichkeit jedem Jobangebot verweigere, dürfe nicht darauf zählen, dass ihn die Solidargemeinschaft dabei finanziell unterstütze.

Die Sanktionsregelung gehört zum Beitrag, den Heils Ministerium zu den geplanten Einsparungen im Haushalt 2024 leisten soll. Der Entwurf, der Teil des sogenannten zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes werden soll, enthält auch die bereits bekannten Pläne zur Streichung des Bürgergeldbonus. Der Bonus war vorgesehen als Anreiz für Weiterbildungen, die nicht auf einen Berufsabschluss abzielen. Das Weiterbildungsgeld und die Weiterbildungsprämie, die auf Berufsabschlüsse zielen, bleiben erhalten.