Im Prozess um den Neonaziverlag „Der Schelm“ wurde den drei Angeklagten die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. (Archivbild) Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Das Oberlandesgericht in Dresden hat im Prozess um den Neonaziverlag „Der Schelm“ am Montag die drei Angeklagten zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt. Die zwei Männer und eine Frau sollen einer kriminellen Vereinigung angehört haben.

Im Prozess um den Neonaziverlag „Der Schelm“ sind die drei Angeklagten am Montag zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die Kammer des Oberlandesgerichtes in Dresden sah es als erwiesen an, dass die zwei Männer und eine Frau einer kriminellen Vereinigung angehört haben. Über den „Schelm“-Verlag hätten sie jahrelang volksverhetzende, rassistische und antisemitische Schriften verbreitet.

Laut Urteil soll der frühere NPD-Funktionär Enrico B. zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Matthias B. und Annemarie K. wurden auf Bewährung verurteilt - zu einem Jahr und zehn Monaten beziehungsweise einem Jahr und sechs Monaten. Der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats sagte in der Urteilsbegründung, wenn Menschen zum Hass und zur Hetze angestachelt werden, werde „der Nährboden für furchtbare Gewalttaten“ bereitet.

Verlagschef noch auf der Flucht

Die drei Beschuldigten im Alter von 38 bis 41 Jahren hatten sich zu den Vorwürfen geäußert und ihre Mitarbeit bei dem rechtsextremen Verlag zugegeben. Der frühere Verlagschef Adrian Preißinger ist flüchtig. Er wird mit einem internationalen Haftbefehl gesucht.

Zwischen August 2018 und Dezember 2020 hat der „Schelm“-Verlag laut Urteil mehr als 30.000 Bücher verbreitet und einen Umsatz von 600.000 Euro erzielt. In dem Logistikzentrum in Bad Lausick seien mehr als 10.700 Postsendungen auf den Weg gebracht worden, etwa 134 Sendungen in der Woche.

Großteil waren Hass- und Hetzschriften

Zum großen Teil seien dies Hass- und Hetzschriften gewesen, darunter eine unkommentierte Ausgabe von Adolf Hitlers „Mein Kampf“ für einen Verkaufspreis von 30 Euro. Der Prozess hatte Mitte März in Dresden begonnen.

Die Verurteilten sollen einen Teil der Verdienste zurückzahlen: Enrico B. mehr als 42.000 Euro, Matthias B. mehr als 41.000 Euro und Annemarie K. rund 5.000 Euro. Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Revision eingelegt haben.