Am Landratsamt haben Menschen, die nicht mehr so gut gehen können, einen Parkplatz: Jörg Aichele (links) und Reinhard Hackl haben dafür gesorgt. Foto: Landratsamt Böblingen

Beim Landratsamt gibt es jetzt eine gelbe Parkzone für Menschen, die schlecht zu Fuß sind.

Sie sind ihm bei seiner Arbeit immer wieder begegnet: Menschen, die schlecht zu Fuß sind, aber nicht auf einem Behindertenparkplatz parken dürfen, weil sie die Voraussetzungen dafür nicht erfüllen. „Für diese Menschen soll die gelbe Parkzone eine Erleichterung sein“, sagt Reinhard Hackl, der Beauftragte für Menschen mit Behinderung im Landkreis.

Gelb ist die Signalfarbe

Beim Gebäudemanagement des Landratsamtes stieß diese Idee auf offene Ohren, heißt es in einer Pressemitteilung. „Menschen mit Gehbehinderung sollen auch im Landratsamt kurze Wege haben und sicher einen Parkplatz finden. Nach der Teilsanierung des Parkdecks des Landratsamtes war jetzt der richtige Zeitpunkt zur Einrichtung“, erklärte Jörg Aichele, Leiter des Amtes für Gebäudemanagement.

Die gelbe Parkzone erlaubt das Parken für Menschen mit dem Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis. Der Ausweis muss sichtbar auf der Frontablage des Fahrzeugs gelegt werden. Das Merkzeichen steht für gehbehindert. Selbstverständlich dürfen auch Inhaber eines blauen und orangenen Parkausweises dort parken, heißt es.

Als Symbol für den Parkplatz hat das Landratsamt ein gelbes Schild und auf dem Parkplatz einen Rollatorfahrer gewählt. Die gelbe Parkzone kann nur auf Privatgelände einer Gemeinde oder Behörde eingerichtet werden, sie ist in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen.

Nummer zwei folgt an Flugfeldklinik

Hackl appelliert an die Besucher des Landratsamtes, nicht unberechtigt dort zu parken. Wer dies dennoch tut, muss damit rechnen abgeschleppt zu werden. Auch beim Flugfeldklinikum soll eine gelbe Parkzone geschaffen werden. Nach Meinung von Hackl sind solche Parkbereiche in den Gemeinden besonders in der Nähe von Ärztehäusern sinnvoll.