CBD wird aus der Nutzhanfpflanze gewonnen und etwa in Form von Öl verwendet. (Symbolbild) Foto: Panthermedia

Die Kriminalpolizei hat in der Seestraße in Ludwigsburg einen Laden durchsucht, der unter anderem mit CBD-Produkten handelt. Die beschlagnahmten Waren sollen nun chemisch auf ihre Wirkstoffe untersucht werden.

Die Kriminalpolizei hat am Donnerstag ein Geschäft in der Ludwigsburger Seestraße durchsucht, das unter anderem auch CBD-Produkte im Sortiment führt. Laut Polizei bestehe der Verdacht, dass dort möglicherweise Waren zum Kauf angeboten werden, die auch den Wirkstoff THC(Tetrahydrocannabinol ) enthalten könnten und somit dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen.

CBD fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz

Die Beamten beschlagnahmten verschiedene Produkte, die nun chemisch auf ihren THC-Gehalt untersucht werden soll. Erst danach lässt sich feststellen, ob tatsächlich gegen geltendes Gesetz verstoßen wurde, oder ob lediglich Cannabidiol (CBD) ohne psychotrope Wirkung enthalten ist – und der Verkauf daher legal ist.

CBD steht für Cannabidiol und gehört zu den mehr als 110 bekannten Cannabinoiden, die in der weiblichen Nutzhanfpflanze (Cannabis) in unterschiedlichen Konzentrationen vorkommen. Erstmals gewonnen wurde es 1940 vom Chemiker Roger Adams. Dem Stoff werden schmerzlindernde und schlaffördernde Eigenschaften zugeschrieben.