Das geplante Vorranggebiet für Windkraft südlich der B 464. Foto: Stadt Böblingen

Wer soll die Windräder zwischen Böblingen und Holzgerlingen bauen? Die beiden Kommunen schreiben das Projekt demnächst aus.

In Kürze startet ein Verfahren, um einen Betreiber für den geplanten Windpark im Wald zwischen Böblingen und Holzgerlingen südlich der B 464 zu finden. Bis zum Sommer 2024 sollen die Gemeinderäte aus den Anbietern den besten auswählen, das geht aus einer Pressemitteilung hervor, die jüngst von der Stadt Böblingen veröffentlicht wurde.

Die Windmühlen kommen frühestens 2028

Erst nach diesem Interessenbekundungsverfahren wird sich zeigen, ob und wie viele Windräder dort stehen können und was sie kosten. Eine Entscheidung zur Verpachtung der kommunalen Flächen soll danach getroffen werden. Diese Entscheidung wird durch einen kommunenübergreifenden Energiedialog begleitet. Sofern Windenergieanlagen gebaut werden, würden sie sich nach aktueller Einschätzung der Stadt frühestens vom Jahr 2028 an drehen.

Derzeit werden in Baden-Württemberg sogenannte Vorranggebiete für die Windenergienutzung gesucht. Der Verband Region Stuttgart muss hierzu bis zum 31. Dezember 2027 mindestens 1,8 Prozent seiner Fläche ausweisen. Ziel der Region und der Kommunen ist es, diesen Flächenbeitragswert zu erreichen, da sonst eine räumliche Steuerung von Flächen zur Windenergienutzung nicht mehr möglich ist und ein Ausbau der Windenergie droht, bei dem die Kommunen keinen Einfluss mehr haben.

Beteiligung läuft bis zum 2. Februar

Bis zum 2. Februar 2024 läuft das formale Beteiligungsverfahren des Verbands Region Stuttgart mit der Möglichkeit, Stellung zu den vorgesehenen Vorranggebieten zu nehmen.

Mit einem sogenannten Energiedialog will die Stadt alle wesentlichen Informationen für die Bürgerschaft transparent aufbereiten. Die Bürger sollen dabei eine Gelegenheit erhalten, sich mit Hinweisen und Anliegen in die Planung einzubringen und Antworten auf offene Fragen zu erhalten. Damit soll sichergestellt werden, dass alle wesentlichen Fragen erörtert werden und die Beschlüsse der Gemeinderäte auf gesicherten Fakten fußen.