Auf E-Scootern gelten die gleichen Alkohol-Richtwerte wie beim Autofahren. Foto: dpa/Franziska Kraufmann

Gleich zwei betrunkene E-Scooter-Fahrer hat die Polizei in der vergangenen Woche aus dem Verkehr gezogen.

Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Polizeireviers Böblingen haben es in der Nacht von Donnerstag auf Freitag innerhalb von gut einer Stunde gleich zweimal mit betrunkenen Fahrern auf E-Scootern zu tun bekommen.

Polizeibeamte unterzogen zunächst am Donnerstag gegen 22.50 Uhr einen 36-jährigen Scooter-Fahrer einer Kontrolle, bei dem ein Alkoholtest eine Atemalkoholkonzentration von über 1,5 Promille ergab. Eine andere Streifenwagenbesatzung kontrollierte laut Polizeibericht am Freitag kurz nach Mitternacht einen 45-Jährigen, der mit knapp 1,7 Promille auf einem E-Scooter unterwegs war. Beide Männer erwarten nun Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.

Bei über 1,1 Promille liegt eine Straftat vor

Die Polizei weist darauf hin, dass auch auf E-Scootern dieselben Regeln und Grenzwerte gelten wie beim Autofahren. Wer mit über 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, bei über 1,1 Promille liegt sogar eine Straftat vor. Zeigt die fahrende Person alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, kann bereits ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen. Für Personen unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot.