Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, zwischen 2016 und 2020 33 Autos ohne die notwendigen Unterlagen zugelassen zu haben. Foto: Simon Granville/Simon Granville

Vor dem Leonberger Amtsgericht muss sich eine Kollegin der verurteilten Kraft wegen Bestechlichkeit verantworten. Sie arbeitet mittlerweile bei der Stadt Stuttgart.

Die Geschehnisse um gefälschte Zulassungen von Autos in der Zulassungsstelle Böblingen beschäftigen noch immer die Justiz. Mehr als ein Jahr nach der Verurteilung der Haupttäterin zu vier Jahren und fünf Monaten Haft durch das Landgericht Stuttgart und einer Bewährungsstrafe gegen einen Komplizen muss sich jetzt eine 27-jährige ehemalige Mitarbeiterin der Außenstelle Leonberg wegen des Vorwurfs der gewerbsmäßigen Bestechlichkeit in 25 Fällen vor dem Schöffengericht in Leonberg verantworten.

Die Staatsanwaltschaft wirft der gelernten Verwaltungsfachangestellten vor, zwischen November 2016 und April 2020 33 Autos ohne die notwendigen Unterlagen zugelassen zu haben. Sie habe regelmäßig gegen ihre Amtspflichten verstoßen, weil sie Importautos ohne Zollnachweise, notwendige ausländische Papiere, Vollmachten oder Kaufverträge für den Straßenverkehr zugelassen habe. In zwei Fällen soll sie falsche Daten eingetragen haben, indem sie die Anzahl der Vorbesitzer veränderte.

Mindestens 3700 Euro Extraeinnahmen

Laut Anklage hat sie sich dadurch eine Einnahmequelle von Dauer verschafft. Von einem Autobesitzer habe sie 200 Euro angenommen, von dem Mitarbeiter eines Autohändlers soll sie regelmäßig Geld bekommen haben, mindestens 100 Euro pro Zulassung.

Insgesamt will die Staatsanwaltschaft Wertersatz in Höhe von 3700 Euro einziehen.

Angeklagte: „Wir waren in Leonberg immer unterbesetzt“

Die 27-Jährige, die die Anklageverlesung aufmerksam verfolgte, räumte vor Gericht lediglich die beiden Fälle mit den gefälschten Vorbesitzern ein. Im ersten Fall habe sie dafür 200 Euro erhalten. „Ich bin aus Dummheit der Verlockung des Geldes erlegen“, erklärte die Leonbergerin. Beim zweiten Mal im April 2020 habe sie kein Geld genommen. Damals seien wegen der Coronapandemie die Schlangen vor der Zulassungsstelle besonders lang gewesen, sie habe dem Mann einen Gefallen tun wollen und habe einen Umschlag mit Geld für die Gebühren und den Unterlagen entgegengenommen, erklärte die 27-jährige Angeklagte.

Es habe immer so schnell gehen müssen

Im Übrigen bestritt die Angeklagte, die mittlerweile bei der Stadt Stuttgart beschäftigt ist, den Vorwurf der Bestechlichkeit jedoch. Sie habe kein weiteres Geld bekommen. Sie räumte allerdings ein, dass sie sehr wahrscheinlich in den genannten Fällen nicht alle Unterlagen genau genug geprüft hatte. „Wir waren in Leonberg immer unterbesetzt und immer unter Zeitdruck. Es ging nur darum, die Papierstapel so schnell wie möglich abzuarbeiten“, erklärte sie.

Bei Fällen mit Auslandsbezug habe sie häufig ihre Vorgesetzten fragen müssen, diese seien aber nicht immer im Haus oder telefonisch erreichbar gewesen. Auf die Frage der Staatsanwältin, warum sie die Leute nicht wieder weggeschickt habe, meinte die Frau, das hätte zu Diskussionen geführt – während bereits 40 weitere Kunden vor dem Schalter gewartet und gegrummelt hätten. Unterlagen, die sie einscannen musste, habe sie stoßweise eingegeben, ohne diese genau zu überprüfen. „Nur wenn elementare Angaben wie Bankverbindung oder Halterdaten gefehlt haben, hat uns das System gewarnt“, erläuterte die Angeklagte.

Der Prozess wird am 13. Oktober fortgesetzt, dann soll voraussichtlich auch das Urteil gesprochen werden.