Hier müssen Bewohner für einen Parkausweis bezahlen. Nach welchen Kriterien die Gebühr dafür bemessen wird, dazu hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt. Foto: dpa/Philipp von Ditfurth

Das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig schafft rechtliche Grundlagen. Einige wenige Städte im ehemaligen Altkreis Leonberg denken über Anwohnerparken nach.

Die Obergrenze für Anwohnerparkausweise gilt seit 2020 nicht mehr, Bundestag und Bundesrat hatten die bisher geltenden 30,70 Euro pro Jahr gekippt. Diese Freiheit nutzte die Stadt Freiburg und erhöhte vor etwa eineinhalb Jahren die Gebühren für ein durchschnittliches Auto von 30 auf 360 Euro. Gegen diese deftige Steigerung hatte ein Freiburger FDP-Stadtrat geklagt. Er bekam nun Recht. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte nun in Leipzig die Regelung der Stadt für unzulässig.