Vor dem Böblinger Amtsgericht standen jetzt zwei Heroinabhängige wegen Diebstahl und Raub. Foto: Archiv

Zwei Angeklagte finanzieren mit Diebstählen ihre Sucht – Raub nach widersprüchlicher Zeugenaussage nicht nachweisbar.

Geständnisse und Zugeständnisse bei den beiden Angeklagten, Erinnerungslücken und widersprüchliche Aussagen dagegen beim Geschädigten. Unter dem Strich blieben je ein Jahr und neun Monate Haft für einen 41 Jahre und einen 30 Jahre alte Mann. Sie wurden verurteilt wegen schweren und gewerbsmäßigen Diebstahls in Böblingen und Sindelfingen – und das in mehreren Fällen.