Der Angeklagte Höcke wurde am Dienstag in Halle zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Das Landgericht Halle hat AfD-Mann Björn Höcke zu einer Geldstrafe verurteilt. Damit scheinen Verteidigung und Staatsanwaltschaft nicht einverstanden. Deshalb prüfen sie nun mögliche Rechtsmittel.

Verteidigung und Staatsanwaltschaft prüfen nach dem Urteil gegen den AfD-Politiker Björn Höcke mögliche Rechtsmittel. Noch sei nicht entschieden, ob er und seine Kollegen Revision einlegten, sagte Höckes Anwalt Ralf Hornemann am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Der Thüringer AfD-Politiker wurde vor dem Landgericht Halle von insgesamt drei Anwälten vertreten. Einer von ihnen hatte schon am Dienstag vor der Urteilsverkündung erklärt, die Verteidigung werde „die Sache nach ganz oben treiben“, sollte gegen Höcke eine Strafe verhängt werden.

Dennoch sei noch nicht entschieden, ob er und seine Kollegen diese einlegten, sagte einer von Höckes drei Anwälten, Ralf Hornemann, am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Über die Einlegung der Revision sei noch nicht abschließend entschieden, teilte auch die Staatsanwaltschaft Halle am Mittwoch mit.

Verurteilung zu 100 Tagessätzen à 130 Euro

Das Landgericht sah es nach vier Verhandlungstagen als erwiesen an, dass Thüringens AfD-Chef wissentlich in einer Rede im sachsen-anhaltischen Merseburg im Mai 2021 eine Parole der SA (Sturmabteilung) der NSDAP verwendet hat. Der Vorsitzende Richter erklärte, Höcke habe damit Grenzen testen wollen. Das Gericht hatte deshalb entschieden, dass der 52-Jährige 100 Tagessätze zu je 130 Euro zahlen muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Höcke hatte die Vorwürfe gegen ihn bis zuletzt zurückgewiesen. 

Sollten Staatsanwaltschaft oder Verteidigung Revision einlegen, würde der Fall an den Bundesgerichtshof gehen. Dieser würde das Urteil dann allerdings nur auf Gesetzesverletzungen prüfen, erklärte die Sprecherin des Landgerichts Halle, Adina Kessler-Jensch. „Es werden also nicht noch mal Beweise erhoben oder Ähnliches.“ Für die Entscheidung, ob eine Revision eingelegt wird, bleibt Staatsanwaltschaft und Verteidigung nun eine Woche ab Urteilsverkündung.

Höcke vorbestraft bei rechtskräftigem Urteil

Sollte das Urteil gegen Höcke rechtskräftig werden, würde er als vorbestraft gelten. Denn grundsätzlich gilt: Vorbestraft ist man immer, wenn man rechtskräftig verurteilt wurde - egal, wie hoch die Strafe ist.

Das würde dann auch im Bundeszentralregister eingetragen, so Kessler-Jensch. In diesem Register werden alle rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilungen durch deutsche Gerichte vermerkt. Es dient dazu, Vorstrafen einer Person zu dokumentieren und bei neuen Strafverfahren darüber Auskunft geben zu können.

Einträge in Bundeszentralregister und Führungszeugnis drohen

Einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis gibt es jedoch laut Bundeszentralregistergesetz erst, wenn die Geldstrafe 90 Tagessätze übersteigt - sofern es keine weiteren Einträge im Zentralregister gibt. Für Höckes Fall würde das also - falls das Urteil rechtskräftig wird - einen Eintrag sowohl im Bundeszentralregister als auch im Führungszeugnis bedeuten.

Vor Verkündung des Urteils am Dienstag hatte einer von Höckes Anwälten erklärt, die Verteidigung werde „die Sache nach ganz oben treiben“, sollte gegen Höcke eine Strafe verhängt werden. Nach Angaben des Anwalts will die Verteidigung des AfD-Manns also - falls nötig - bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Das Urteil widerspreche dem Begriff der Meinungsfreiheit.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Schlussvortrag eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten sowie eine Geldstrafe über 10 000 Euro für Höcke gefordert. Beide Seiten haben nach Verkündung des Urteils eine Woche Zeit, um Revision einzulegen.