Bei einer Trauerbeflaggung werden die Flaggen auf halbmast gesetzt. Foto: IMAGO/Revierfoto/IMAGO/Revierfoto

Am 27. Januar werden in ganz Deutschland die Flaggen auf halbmast gehisst. Wir erklären die Gründe für die Trauerbeflaggung.

In Deutschland wehen die Flaggen aller öffentlichen Gebäude wie etwa Rathäuser, Verwaltungsgebäude und andere Regierungseinrichtungen an diesem Freitag, 27. Januar 2024, auf halbmast. Grund für die Trauerbeflaggung – bei der Flaggen nicht vollständig gesetzt werden, um Trauer auszudrücken – ist der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialimus. Am 27. Januar 1945 wurde nämlich das Konzentrationslager Auschwitz durch sowjetischen Soldaten befreit. Das Lager steht symbolhaft für die NS-Verbrechen.

Gedenkveranstaltungen in ganz Deutschland

Seit 1996 wird an diesem Tag den Opfern des Nationalsozialismus gedacht. Allein in Auschwitz ermordeten die Nazis mehr als eine Million Menschen, darunter Juden, Sinti und Roma, Homosexuelle, Behinderte und Kriegsgefangene.

Anlässlich des Holocaust-Gedenktags finden an diesem Tag bundesweit Gedenkveranstaltungen statt. Auch im Bundestag wird der Opfer gedacht. Im vergangenen Jahr stand dort auch das erste Mal die Verfolgung Homosexueller im Fokus des Gedenkens. Während der Veranstaltung waren die Lebensgeschichten von zwei ermordeten Opfern Teil der Veranstaltung.

Beflaggungstage in Deutschland

Der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus zählt hierzulande zu den allgemeinen Beflaggungstagen. Diese sind im Abschnitt II. des seit dem 2. April 2005 geltenden Beflaggungserlasses der Bundesregierung festgelegt.

Im Unterschied zu anderen Staaten, wo Flaggen teils täglich an öffentlichen Gebäuden hängen, ist das in Deutschland nicht der Fall. An folgenden Tagen ist laut Beflaggungserlass allerdings „ohne besondere Anordnung zu flaggen“. Diese sind folgende:

  • Halbmast: Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar)
  • Tag der Arbeit (1. Mai)
  • Europatag (9. Mai)
  • Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai)
  • Jahrestag des 17. Juni 1953
  • Jahrestag des 20. Juli 1944
  • Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
  • Halbmast: Volkstrauertag (2. Sonntag vor dem 1. Advent)
  • Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag
  • Tag der Wahl zum Europäischen Parlament

Beflaggung auch bei aktuellen Anlässen

Zudem ist es möglich, dass die Flaggen aus einem aktuellen Anlass auf halbmast gehisst werden. Der Innenminister oder die Innenministerin kann eine solche Beflaggung bei besonderen Anlässen veranlassen. Beispiele dafür sind etwa Trauerfälle oder Unglücke. Das kann unter Umständen auch regional beschränkt passieren.